BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Urhebervertragsrecht: Zeitungsverleger appellieren an Ministerpräsidenten der Länder
Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um eine Umsetzung des Entwurfs für ein neues Urhebervertragsrecht in der vorliegenden Form zu verhindern. Der Bundesrat wird sich in seiner morgigen Sitzung mit der Thematik befassen. Zugleich begrüßte der BDZV die Stellungnahmen der Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und für Recht, die sich vor wenigen Tagen äußerst kritisch mit dem Regierungsentwurf auseinandergesetzt haben.
Der Entwurf sei "inhaltlich nicht ausgereift" und würde in seinen Auswirkungen "zu gegenwärtig nicht abschätzbaren Folgen für die hiervon betroffenen Wirtschaftskreise führen", heißt es in der Empfehlung der beiden Ausschüsse. Außerdem greife die vorgeschlagene Reform des Urhebervertragsrechts "in weiten Teilen auf unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln" zurück, "die den Gerichten große Auslegungs- und Gestaltungsspielräume eröffnen". Dies sei mit einer "erheblichen Rechtsunsicherheit" verbunden. Die Bundesratsausschüsse haben festgestellt, dass der Regierungsentwurf mit dem vorgeschlagenen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung pauschal von einem strukturellen Ungleichgewicht der Urheber im Verhältnis zu den Verwertern ausgehe, "ohne eine differenzierte branchenspezifische Analyse der Wirtschaftsbedingungen in diesem Bereich vorzunehmen". Die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen, unterschiedlich betroffenen Branchen, die in weiten Teilen mittelständisch strukturiert seien, würden nicht berücksichtigt.
Der BDZV bekräftigte, dass eine Umsetzung des Regierungsentwurfs sich negativ auf die vielfältige Berichterstattung der Medien auswirken würde. Zeitungsverlage würden künftig prüfen, inwieweit Beiträge von freien Autoren noch übernommen werden können. Der Gesetzentwurf stelle die Rechtsgütervertragsfreiheit und Privatautonomie in Frage. So könnte jeder Autor, der mit seinem Vertrag nicht mehr zufrieden sei, diesen später gerichtlich nachbessern lassen. Für jahrelang zurückliegende Verträge könnten Autoren noch Nachforderungen stellen. Damit führe das Gesetz weg von jeder Rechts- und Planungssicherheit hin zu unkalkulierbaren Risiken, mit denen kein Medienunternehmen und kein Kulturbetrieb arbeiten könne.
Rückfragen bitte an den Bereich Kommunikation + Multimedia, Hans-Joachim Fuhrmann (Telefon: 0228/81004-32; Fax: 0228/81004-34; E-Mail: fuhrmann@bdzv.de) und Anja Pasquay (Telefon: 0228/81004-23; Fax: 0228/81004-34; E-Mail: pasquay@bdzv.de)"
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