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Urhebervertragsrecht: Zeitungsverleger appellieren an Ministerpräsidenten der Länder

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert,
alles in ihren Kräften stehende zu tun, um eine Umsetzung des
Entwurfs für ein neues Urhebervertragsrecht in der vorliegenden Form
zu verhindern. Der Bundesrat wird sich in seiner morgigen Sitzung mit
der Thematik befassen. Zugleich begrüßte der BDZV die Stellungnahmen
der Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und für Recht, die sich vor
wenigen Tagen äußerst kritisch mit dem Regierungsentwurf
auseinandergesetzt haben.
Der Entwurf sei "inhaltlich nicht ausgereift" und würde in seinen
Auswirkungen "zu gegenwärtig nicht abschätzbaren Folgen für die
hiervon betroffenen Wirtschaftskreise führen", heißt es in der
Empfehlung der beiden Ausschüsse. Außerdem greife die vorgeschlagene
Reform des Urhebervertragsrechts "in weiten Teilen auf unbestimmte
Rechtsbegriffe und Generalklauseln" zurück, "die den Gerichten große
Auslegungs- und Gestaltungsspielräume eröffnen". Dies sei mit einer
"erheblichen Rechtsunsicherheit" verbunden. Die Bundesratsausschüsse
haben festgestellt, dass der Regierungsentwurf mit dem
vorgeschlagenen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung
pauschal von einem strukturellen Ungleichgewicht der Urheber im
Verhältnis zu den Verwertern ausgehe, "ohne eine differenzierte
branchenspezifische Analyse der Wirtschaftsbedingungen in diesem
Bereich vorzunehmen". Die tatsächlichen Verhältnisse in den
verschiedenen, unterschiedlich betroffenen Branchen, die in weiten
Teilen mittelständisch strukturiert seien, würden nicht
berücksichtigt.
Der BDZV bekräftigte, dass eine Umsetzung des Regierungsentwurfs
sich negativ auf die vielfältige Berichterstattung der Medien
auswirken würde. Zeitungsverlage würden künftig prüfen, inwieweit
Beiträge von freien Autoren noch übernommen werden können. Der
Gesetzentwurf stelle die Rechtsgütervertragsfreiheit und
Privatautonomie in Frage. So könnte jeder Autor, der mit seinem
Vertrag nicht mehr zufrieden sei, diesen später gerichtlich
nachbessern lassen. Für jahrelang zurückliegende Verträge könnten
Autoren noch Nachforderungen stellen. Damit führe das Gesetz weg von
jeder Rechts- und Planungssicherheit hin zu unkalkulierbaren Risiken,
mit denen kein Medienunternehmen und kein Kulturbetrieb arbeiten
könne.
Rückfragen bitte an den Bereich Kommunikation + Multimedia,
Hans-Joachim Fuhrmann (Telefon: 0228/81004-32; Fax: 0228/81004-34;
E-Mail:  fuhrmann@bdzv.de) und Anja Pasquay (Telefon: 0228/81004-23;
Fax: 0228/81004-34; E-Mail:  pasquay@bdzv.de)"

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