BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verleger zum Mindestlohn: Regierung setzt Glaubwürdigkeit aufs Spiel
Berlin (ots)
"Die Regierung setzt ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel", warnte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. Zuvor hatte die Große Koalition innerhalb einer Woche zwei weit voneinander abweichende Lösungen für die Zeitungszustellung im Zusammenhang mit dem Mindestlohn präsentiert.
Wie der BDZV berichtet, hatte Bundesministerin Andrea Nahles im Auftrag der Parteivorsitzenden von CDU/CSU und SPD einen Vorschlag erarbeitet, der den rund 160.000 Zeitungszustellern den vollen Mindestlohn ab 2015 garantieren und zugleich den Erhalt des bewährten Pressevertriebs für Abonnenten sichern würde. "Der Staat darf die Pressevielfalt nicht gefährden", sagte ein Sprecher der Verlegerorganisation unter Hinweis auf Artikel 5 Grundgesetz. Der Mindestlohn mit einem faktischen Wechsel von Stück- auf Stundenlohn würde die Zeitungsverlage in den kommenden fünf Jahren mit gut einer Milliarde Euro zusätzlich belasten. Vor diesem Hintergrund habe das Bundesarbeitsministerium den Verlagen eine fünfjährige Teilentlastung bei den Sozialabgaben für Zeitungszusteller vorgeschlagen. Eine solche Regelung gelte bereits für haushaltsnahe Dienstleistungen, erläuterte der BDZV.
"Der Lösungsweg über die befristete Teilentlastung bei den Sozialabgaben ist ausgewogen. Er berücksichtigt die wirtschaftlichen Fakten sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben", erklärte ein Sprecher des BDZV. Vorausgegangen sei ein intensiver Dialog zwischen den Verlegern und dem Bundesarbeitsministerium. Dieser Dialog mündete in dem offiziellen Vorschlag der Bundesministerin.
Einen Tag vor der Anhörung im Deutschen Bundestag zum Thema Mindestlohn wurde diese Lösung von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Die Große Koalition sei kein verlässlicher Partner für die Wirtschaft, wenn sie sich über das Ergebnis aus dem von ihr initiierten Branchendialog einfach und erst so kurz vor Toresschluss hinwegsetze, sagte der BDZV. Dies sei ein erstaunlicher Vorgang, für den eine akzeptable Begründung bislang fehle. Am kommenden Donnerstag, 3. Juli, soll über das Gesetz in dritter Lesung endgültig entschieden werden.
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