BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
"Wir sind wieder ganz am Anfang der Diskussion"
Medienwirtschaft
gegen geplante Änderungen des Urhebervertragsrechts
Berlin (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung von:
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Führende Vertreter der Medienwirtschaft haben in Berlin die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten neuen Formulierungen zu den geplanten Änderungen des Urhebervertragsrechts als Schritt hinter die eigenen Kompromissvorschläge kritisiert. Sie forderten das Bundesjustizministerium auf, zumindest den im November 2001 erreichten Diskussionsstand nicht zu verlassen und dort die erforderlichen Klarstellungen vorzunehmen.
Die monatelange Fachdiskussion und die Ergebnisse der Anhörung durch die Ausschüsse des Parlaments hatte das Justizministerium im November 2001 mit Formulierungen aus seiner Sicht zusammengefasst. Dieser Kompromissvorschlag war von der Bundesjustizministerin in Interviews als großes Entgegenkommen an die Medienunternehmen dargestellt worden. Nun wurden wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung im Parlament an diesem Text überraschend tiefgreifende, bis in die Systematik des Gesetzes reichende Veränderungen vorgenommen.
"Im November waren wir uns wenigsten in dem einen Punkt einig, dass diejenigen Medienunternehmen Rechtssicherheit haben sollen, die ihre Urheber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses redlich behandeln", rufen die Vertreter aus der Medienwirtschaft in Erinnerung. So habe die Ministerin in einem Gespräch mit dem Börsenblatt Mitte November 2001 angekündigt: "Wir stellen also auf das angemessene Entgelt bei Vertragsschluss ab." Und genau das nehme der neue Text des Justizministeriums mit einem Federstrich zurück. Er führe den von Anfang an umstrittenen permanenten Vergütungskorrekturanspruch wieder ein. "Wir sind wieder ganz am Anfang der Diskussion, nämlich bei der fehlenden Planungssicherheit für die Unternehmen", kritisieren die Vertreter aus der Medienwirtschaft. Auch der gegen Verfassungs- und Europarecht verstoßende Zwang zu generell-abstrakten Honorartabellen, die von Gerichten gegen einzelne Unternehmen festgesetzt werden sollen, werde durch die neuen Formulierungen verschärft, obwohl beispielsweise das Europarecht sinnvollere Regelungsbeispiele bereit halte.
Moniert wird ferner eine neu eingeführte Rückgriffshaftung in der Verwerterkette, obwohl auch diese Frage nach der vorangegangenen Diskussion im November schon gelöst war. Die Medienunternehmen warnen vor unübersehbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die den Medienstandort Deutschland zusätzlich belasten werden.
Zusätzlich seien bislang nicht erörterte Regelungen eingeführt worden, die in der Kürze der Zeit bis zur Beschlussfassung im Deutschen Bundestag (voraussichtlich am 25. Januar 2002) weder von den Verwertern noch von den Urhebern in ihren Auswirkungen überprüft werden könnten.
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