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BDZV zum VG Wort-Urteil: Fehlende Rechte der Verlage schaden Ausbildungseinrichtungen
Korrektur durch Gesetzgeber dringend erforderlich

Berlin (ots)

Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Sachen VG Wort wird, wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mitteilt, Konsequenzen für die Vielfalt der Angebote journalistischer Aus- und Weiterbildung haben: "Seit Jahrzehnten werden die Ausschüttungen aus den so genannten Reprographie-Abgaben von den Zeitungsverlegerverbänden zweckgebunden ausschließlich für die journalistische Aus- und Fortbildung eingesetzt. Diese Finanzierungsquelle ist durch das BGH-Urteil zerstört worden", erläuterte eine Sprecherin.

Laut BGH stünden den Verlegern nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von den Verwertungsgesellschaften in diesem Zusammenhang wahrgenommen werden könnten. Die Entscheidung des BGH mache daher deutlich, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, so der BDZV. Der Verband fordere nachdrücklich eine gesetzliche Klarstellung, dass Verlage Rechteinhaber sind.

Betroffen sei beim BDZV die Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV). Wegen der weiterhin ausbleibenden Ausschüttung der Reprogelder an die Verlegerverbände auf Bundes- und Länderebene werde die gemeinsam getragene ABZV voraussichtlich noch vor der Sommerpause die Liquidation anmelden müssen. Das Bildungswerk war Ende der 80er Jahre gegründet worden, nachdem sich die Verlegerorganisationen gegenüber den ausschüttenden Verwertungsgesellschaften verpflichtet hatten, die Zuwendungen ausschließlich für Zwecke der journalistischen Bildung zu verwenden.

Wie die ABZV dazu mitteilt, haben an den Volontärkursen und Weiterbildungsseminaren seit 1989 rund 20.000 Journalistinnen und Journalisten teilgenommen. Bei einer Schließung der Akademie müssten die betroffenen Kursteilnehmer künftig auf weiterhin bestehende Bildungswerke ausweichen.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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