BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Zeitungsverleger: Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzabgabe geht völlig an der Praxis vorbei und enthält schwere handwerkliche Fehler
Berlin (ots)
Der Gesetzentwurf zur Ausbildungsplatzabgabe enthält nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) schwere handwerkliche Fehler, die für die Verlage katastrophale Folgen hätten. "Wir haben an Herrn Müntefering sowie die übrigen Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und an die Vorsitzenden der zuständigen Bundestagsausschüsse appelliert, sich dafür einzusetzen, dass der Entwurf auf keinen Fall realisiert wird", erklärte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. Zur grundsätzlichen Kritik der Arbeitgeberseite, die auch von den Zeitungsverlegern voll und ganz unterstützt werde, käme eine Reihe pressespezifischer Probleme.
Als "regelrechten Unfug" bezeichnete der BDZV die in dem Entwurf festgelegte Regelung, die geplante Abgabe der Unternehmen von der Anzahl der Beschäftigten abhängig zu machen, ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen können. Im Pressebereich betreffe dies die Zustellunternehmen. "Dabei weiß doch jeder, dass die Zustellung von Zeitungen kein Ausbildungsberuf ist, sondern eine Teilzeitarbeit, die täglich früh morgens in zwei Stunden erledigt sein muss", so der BDZV. Allein dies zeige, wie sehr der Entwurf an der Praxis vorbei gehe. Auch das Redaktionsvolontariat als Heranführung und wichtigster Zugang zum Redakteursberuf werde bei der Ermittlung der Ausbildungsquote überhaupt nicht berücksichtigt. Dieser Ausbildungsgang sei im Tarifvertrag über das Redaktionsvolontariat festgeschrieben.
Die komplette Stellungnahme ist im Internet abrufbar unter: www.bdzv.de/pressem/sub_index.htm
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