Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Die Uhr tickt! - Die Abgabefrist für die Steuererklärung
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W. (ots)
Erstaunlich, wie schnell die Zeit vergeht. Das Frühjahr ist wieder fast rum und irgendetwas wollte man doch noch erledigen - nur was? Wenn Ihnen jetzt die Steuererklärung einfällt, kriegen Sie zu Recht Schweißperlen auf die Stirn, denn in Sachen Abgabefrist ist mit den Finanzämtern nicht zu spaßen. Bis wann man seine Steuererklärung abgeben muss und was passiert, wenn man diese Frist verschwitzt, weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Grundsätzlich gilt der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Verpassen Sie dieses Datum, drohen mehrere Erinnerungsschreiben inklusive neuer Abgabetermine. Lassen Sie auch diese verstreichen, drohen Zwangsgeld und Verspätungszuschlag, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz: VLH.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:23 Min.): "Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent des festgesetzten Steuerbetrags und maximal 25.000 Euro betragen. Das heißt, je später Sie abgeben, umso höher können die Gebühren ausfallen. Lassen Sie außerdem auch den letzten Abgabetermin verstreichen, wird der Finanzbeamte schätzen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen - und das fällt meistens eher zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Sie zahlen dann mehr Steuern, als Sie eigentlich müssten."
Sprecher: Eine Fristverlängerung kann man mit einem formlosen Schreiben bis 31. Mai beim Finanzamt beantragen. In der Regel stimmt das Amt auch zu. Etwas Zeit kann man sich aber auch verschaffen, wenn man erst mal nur die Formulare abgibt, zum Beispiel den Mantelbogen mit den Angaben zur Person und den Sonderausgaben. Oder auch die sogenannte Anlage N ...
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:18 Min.): "Für Arbeitnehmer ganz wichtig ist die Anlage 'N', denn hier werden alle Daten von der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Nur wer hier alle seine Werbungskosten einträgt, kann sie auch absetzen. Daneben gibt es noch knapp 20 weitere Formulare wie Anlage Kind oder Anlage Vorsorgeaufwand, die je nach Ausgaben wichtig für Sie sein können."
Sprecher: Handwerkerrechnungen oder Arztkostennachweise kann man beim Finanzamt nachreichen. Wer Hilfe bei der Steuererklärung benötigt und außerdem bis zum 31. Dezember Zeit für die Abgabe haben möchte, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."
Bis zum 31. Mai müssen Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben. Wenn Sie wissen, dass Sie die Frist nicht einhalten können, beantragen Sie schriftlich eine Fristverlängerung beim Finanzamt. Mit den Profis vom Lohnsteuerhilfeverein haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember. Mehr Infos zum Thema Abgabefrist finden Sie auch im Internet unter www.vlh.de.
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Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Tel.:06321/49010
Mail:presse@vlh.de
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