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Jede Apotheke braucht ein Labor zur Arzneistoffkontrolle

Berlin (ots)

14. Aug. 2007 - Apotheken sind gesetzlich
verpflichtet, ein Labor zu unterhalten und Ausgangsstoffe, 
Chemikalien und getrocknete Pflanzenteile zu überprüfen. "Die 
Arzneimittelsicherheit ist in Deutschland grundsätzlich gut - auch 
weil der Apotheker für die letztendliche Kontrolle verantwortlich 
ist", sagt Apotheker Professor Thomas Beck, Leiter der 
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Die 
Untersuchung von Arzneistoffen ist wichtiger Bestandteil  des 
Pharmaziestudiums, und damit der Ausbildung zum Apotheker.
Jedes Jahr überprüfen Apotheken in Stichproben etwa acht Millionen
Arzneimittel. Sie melden der AMK nach Überprüfung im Apothekenlabor 
auch Zwischenfälle mit Ausgangsstoffen, Salbengrundlagen und 
getrockneten Arzneipflanzen. So waren zum Beispiel Brennnessel- oder 
Weißdornblätter mit Parasiten verunreinigt. Bei Salbeiblättern wurde 
ein Mindergehalt an ätherischem Öl vermutet, der im Labor mit einer 
Wasserdampfdestillation überprüft wurde. Verwechslungen bei 
Ausgangsstoffen sind zwar selten, machen Routinekontrollen im 
Apothekenlabor aber unverzichtbar. Denn die Apotheke muß sich 
Gewissheit über die Identität der Ausgangsstoffe verschaffen, die 
Bezeichnung auf dem Etikett des Händlers reicht nicht aus. So 
enthielt beispielsweise ein als Glaubersalz (Natriumsulfat) 
etikettiertes Paket fälschlicherweise Bittersalz (Magnesiumsulfat). 
Bittersalz darf bei Nierenschäden nicht eingenommen werden. Diese 
Verwechslung wurde im Apothekenlabor über die so genannte Flammprobe 
nachgewiesen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de.

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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