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Erkältung: Wann Apotheker zum Arztbesuch raten

Berlin (ots)

9. Jan. 2007 - Erkältungskrankheiten werden anfangs
fast immer in der Selbstmedikation behandelt. "Bei rezeptfreien 
Arzneimitteln ist die Beratung durch den Apotheker unverzichtbar - 
deshalb sind Arzneimittel apothekenpflichtig. Nur der Apotheker kann 
beurteilen, ob ein Arztbesuch nötig ist", sagt Magdalene Linz, 
Präsidentin der Bundesapothekerkammer.
Im individuellen Beratungsgespräch werden Apotheker einem 
Patienten zum Arztbesuch raten, wenn die Symptome, wie plötzliches, 
hohes Fieber und starkes Krankheitsgefühl, den Verdacht auf eine 
Influenza ("echte Grippe") nahe legen. Aber auch bei den meist als 
harmlos angesehenen grippalen Infekten kann in einigen Fällen ein 
Arztbesuch unumgänglich sein. Dazu gehören zum Beispiel Schmerzen in 
der Stirn oder im Augenbereich, die auf eine Beteiligung der 
Nebenhöhlen hinweisen können. Weitere Verdachtszeichen sind eitriger 
oder blutiger Auswurf, wenn beim Atmen oder Husten Schmerzen 
entstehen, Fieber über 39 Grad oder wenn das Fieber länger als zwei 
bis drei Tage besteht. Auch wenn der Husten oder andere Beschwerden 
länger als drei Wochen andauern, sollte der Arzt aufgesucht werden.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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