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Versandapotheken dürfen Verbraucher nicht täuschen
ABDA-Präsident Wolf kritisiert wettbewerbswidriges Verhalten

Berlin (ots)

Nach Medienberichten hat die holländische
Versandapotheke einer großen deutschen Drogeriekette mit frei 
erfundenen Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) und darauf 
gewährten, besonders hohen Rabatten geworben. "Hier werden 
Verbraucher und Patienten vorsätzlich getäuscht. Wir befürchten, dass
dieses wettbewerbswidrige Verhalten kein Einzelfall ist und werden 
das genauer unter die Lupe nehmen", erklärt Heinz-Günter Wolf, 
Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 
"Dieser Fall zeigt, dass das sensible Vertrauensverhältnis zwischen 
Apotheke und Patient von einigen Arzneiversendern ausgenutzt wird."
Die Apotheker fordern die Versandapotheken auf, unseriöse Angebote
im Kampf um Umsatz und Patienten zu unterlassen. Insbesondere das 
irreführende Werben mit vermeintlich hohen Rabatten auf 
Selbstmedikationsprodukte und damit das Vortäuschen günstiger Preise 
muss eingestellt werden.
Die Konzentration auf den - zudem mitunter wettbewerbswidrigen - 
Preis- statt auf den Qualitätswettbewerb fördert nach Auffassung von 
Experten den Mehr- und Missbrauch von Arzneimitteln. Schaden nehmen 
im konkreten Fall nicht nur die getäuschten Verbraucher, sondern auch
die übrigen Wettbewerber, allen voran die 21.500 mittelständischen 
Apotheken. Wolf: "Arzneimittel werden in dieser 'Kooperation' von 
Versender und Drogeriekette verramscht, Kunden hinters Licht geführt.
Der Gesetzgeber muss die Verbraucher vor einer solchen Entwicklung 
schützen."

Pressekontakt:

Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de

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