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Weitere zuzahlungsbefreite Arzneimittel ab 1.1.2009
Patienten können in der Apotheke gezielt danach fragen

Berlin (ots)

Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und
Patienten können ab 1. Januar 2009 von weiteren zuzahlungsbefreiten 
Arzneimitteln profitieren. Darauf weist die ABDA - Bundesvereinigung 
Deutscher Apothekerverbände hin. Für vier Wirkstoffgruppen zur 
Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen
des Bewegungsablaufs treten neue Festbetragsgrenzen in Kraft. Bei 
drei dieser  Gruppen haben die Krankenkassen auch 
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Eine aktuelle Liste aller 
zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist unter www.aponet.de zu finden.
Die ABDA empfiehlt den Patientinnen und Patienten, bei der 
Rezepteinlösung in der Apotheke gezielt nach zuzahlungsbefreiten 
Medikamenten zu fragen. In Deutschland sind alle Apotheken 
grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der 
Krankenkassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei 
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder volljährige 
Patient 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens 
müssen es 5 Euro sein, höchstens aber 10 Euro. Der Zuzahlungsbetrag 
ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.
Festbeträge sind Erstattungshöchstbeträge, die für Arzneimittel 
mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen oder Wirkungen 
festgesetzt werden. Arzneimittel können von den Krankenkassen von der
Zuzahlung befreit werden, wenn ihr Preis um 30 Prozent niedriger ist 
als der jeweilige Festbetrag. Nach Angaben des Spitzenverbandes der 
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten ab 1. Januar 2009 
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 24.000 Fertigarzneimittel in 225 
Festbetragsgruppen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de

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