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EuGH bestätigt Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken
Becker: Ein guter Tag für den Patienten- und Verbraucherschutz

Berlin (ots)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem
Urteil das deutsche Fremdbesitzverbot an Apotheken bestätigt. Die 
Richter folgten damit sowohl Generalanwalt Yves Bot als auch den 
Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Auch die 
Bundesregierung hatte sich im Verfahren klar für die bisherige 
deutsche Regelung ausgesprochen.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV), Fritz
Becker, sagte heute: "Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und 
Patientenschutz in Deutschland und Europa. Denn das Fremdbesitzverbot
sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in 
Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche 
Apothekerinnen und Apotheker."
Das bewährte deutsche Apothekensystem ist weltweit anerkannt: 4 
Millionen Menschen werden täglich in rund 21.600 unabhängigen 
Apotheken mit mehr als 145.000 Mitarbeitern versorgt.
Das Urteil ist eine Bestätigung der besonderen gesundheits- und 
sozialpolitischen Rolle der freiberuflichen Apotheke und ein 
bedeutendes Signal für Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung 
insgesamt. Becker: "Die Entscheidung des EuGH bestätigt die 
Bundesregierung und den Gesetzgeber in ihrem Bekenntnis zum 
bestehenden Apothekenwesen und den Freien Berufen."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de

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