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Zuzahlungsbefreiungen laufen zum Jahresende aus
Patienten können sich für 2010 schon jetzt an Krankenkassen wenden

Berlin (ots)

Bestehende Zuzahlungsbefreiungen für Arzneimittel
laufen mit Ende des Kalenderjahres 2009 aus. Gesetzlich versicherte 
Patienten sollten sich deshalb rechtzeitig bei ihren Krankenkassen 
über Zuzahlungsbefreiungen für 2010 erkundigen. Darauf weist die ABDA
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Nur bei Vorlage 
eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem 
Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung für 
Arzneimittel geleistet werden. Kinder und Jugendliche bis zur 
Vollendung des 18. Lebensjahres sind allerdings generell 
zuzahlungsbefreit.
Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des 
Zuzahlungsbefreiungsrechners auf 
www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html ermitteln. Nach Erreichen 
dieser Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens 
(ein Prozent bei chronisch kranken Menschen) können sich Versicherte 
befreien lassen. Einige Krankenkassen bieten diesen Service schon 
jetzt für 2010 an: Dafür infrage kommende Patienten zahlen die 
errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.
Volljährige Versicherte müssen bei vielen verordneten Leistungen 
zuzahlen. Bei Arzneimitteln belaufen sich diese gesetzlichen 
Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen grundsätzlich auf zehn 
Prozent des Preises: mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Es
sind aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten zu entrichten. Die 
Apotheken sind darauf vorbereitet, ihren Patienten jederzeit 
Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder 
in ein Sammelheft einzutragen.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de

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