ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
ots.Audio: Neue Rabattverträge ab 1. April in Kraft - Experteninterview mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
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Berlin (ots)
Anmoderation: Ab dem 1. April treten hierzulande viele neue Rabattverträge zwischen verschiedenen Kassen und Medikamentenherstellern in Kraft. Grundsätzlich haben diese Rabattarzneimittel Vorrang vor anderen Präparaten mit gleicher Wirkung. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff oder erlaubt den Austausch eines verordneten Medikamentes, ist der Apotheker verpflichtet, das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben. Was das für die Versicherten bedeutet und auf welche Änderungen sie sich einstellen müssen - darüber spreche ich jetzt im Interview mit Thomas Bellartz, dem Pressesprecher des Deutschen Apothekerverbands.
Beitrag: 1. Am 1. April treten viele neue Rabattverträge verschiedener Kassen in Kraft. Worauf müssen sich die Patienten einstellen? (O-Ton 1): "Für die Patienten bedeutet das, dass sie in der Regel von einem bekannten auf ein unbekanntes umgestellt werden. Das führt zu Fragen. Diese Fragen beantwortet der Apotheker sehr gern. Allerdings gibt es in der Regel noch mehr Fragen dazu, ob das Arzneimittel da genauso wertig ist wie das, was man vorher bekommen hat und vieles mehr. Oft führt das zu Compliance-Problemen, deswegen braucht man in der Apotheke ein gutes Stück mehr Zeit für diese Rabattverträge und für die Patienten, und das heißt dann auch manchmal, dass die Wartezeiten etwas länger werden. Das ist schade, aber unumgänglich." (31 Sek.)
2. Können sich bei Rabattarzneimitteln auch die Zuzahlungsregelungen für die Patienten ändern?
(O-Ton 2): "Ja, es kann bei den Zuzahlungen tatsächlich so ausgehen, dass man bisher zum Beispiel ein zuzahlungsfreies, nicht rabattiertes Arzneimittel hatte, und das es sich für den Patienten dann leider in sofern ändert, dass das Rabattarzneimittel nun nicht mehr von der Zuzahlung befreit ist. Also, er muss da zuzahlen. Allerdings befürworten wir es, wenn Kassen für diese Versicherten dann die Zuzahlung entweder ganz oder zur Hälfte erlassen.(26 Sek.)
3. Was bedeutet das Inkrafttreten solcher neuen Rabattverträge an Aufwand für die Apotheken?
(O-Ton 3): "Für die Apotheken ist das natürlich ein erheblicher Mehraufwand, den sie schon seit einiger Zeit schultern müssen. Das wird aber nicht weniger, sondern das wird immer mehr. Das heißt, insbesondere bei dem Erklären der neuen rabattierten Arzneimittel vergeht viel Zeit, die Lagerung ist komplexer, auch die Aufrüstung der EDV nimmt Zeit und auch Kosten und Aufwand in Anspruch. Also, alles in allem ist es für die Apotheken ein sehr hoher Aufwand, und für die Patienten ist es halt oft unverständlich, und wir übernehmen im Prinzip die Funktion, die die Kassen nicht erfüllen - das heißt, ihre Versicherten und Patienten rechtzeitig zu informieren, das findet in der Apotheke statt. Das kostet Zeit und Aufwand." (35 Sek.)
4. Inwiefern sehen Sie die Krankenkassen in der Pflicht, ihre Versicherten über alle Änderungen und die Öffentlichkeit über die erzielten Einsparungen zu informieren?
(O-Ton 4): "Also, die Kassen sehen wir definitiv in der Pflicht, da besser und mehr zu informieren und auch transparenter zu sein. Es kann nicht sein, dass hier mit großem Aufwand die Patienten und Versicherten, aber auch für Apotheken Milliarden Euro eingespart werden, aber die Öffentlichkeit darüber vollkommen im Dunkeln gelassen wird. Da fordern wir mehr Transparenz, und es ist auch wichtig, dass die Patienten und Versicherten einfach besser von ihrer Kasse informiert werden. Es kann nicht sein, dass Menschen in die Apotheke kommen, ein neues Arzneimittel bekommen und gar nicht vorab darüber informiert waren. Das fällt dann den Apotheken sehr schwer, mit den Leuten zu sprechen und sie zu überzeugen. Das ist ein Job - da sollte sich dann auch die Krankenkasse stärker engagieren." (36 Sek.)
5. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich jetzt vorgenommen, eine Mehrkostenregelung bei Rabattverträgen einzuführen, d.h. den Patienten eine Zuzahlung zu ermöglichen, damit sie doch ihr altbekanntes Präparat bekommen können. Was halten Sie davon?
(O-Ton 5): "Wir glauben, dass es im Grundsatz richtig ist, dem Patienten die Möglichkeit zu geben, durch eine Zuzahlung das für ihn beste Medikament zu bekommen. Das fördert definitiv die Compliance. Das ist im Interesse der Patienten, und da geht es nicht nur um die Freiheitsgrade für den einzelnen Versicherten oder für den Patienten, sondern es geht auch darum, dass am Ende des Tages durch eine bessere Compliance auch - naja, das "Gesünderwerden" schneller erfolgt. Das heißt, dass Heilung schneller erfolgt, weil der Patient ein größeres Vertrauen in das Arzneimittel hat. Man muss natürlich im Detail abwarten, wie die Koalition sich hier eine Umsetzung vorstellt, und wir sind auch gern dabei, wenn es darum geht, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, damit das ganze dann in der Apotheke praktikabel ist."(40 Sek.)
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Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de
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