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Neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel
Krankenkassen sammeln Geld von Versicherten über Apotheken ein

Berlin (ots)

Seit Monatsbeginn gelten neue
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich 
versicherte Patienten von ihren Krankenkassen erstattet bekommen. 
Anlass dafür ist die Anpassung von Festbeträgen 
(Erstattungshöchstbeträgen). Darauf macht der Deutsche 
Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Laut dem Spitzenverband der 
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden 84 Festbetragsgruppen 
zum 1. April 2010 angepasst. In 43 von diesen 84 Gruppen wurden 
zugleich Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen dann keine 
Zuzahlung leisten, wenn der Pharmahersteller diese 
Zuzahlungsbefreiungsgrenze - typischerweise 30 Prozent unter dem 
Festbetrag - tatsächlich unterschreitet. Bei rezeptpflichtigen 
Arzneimitteln müssen Patienten ansonsten 10 Prozent des 
Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens 
dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die 
tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich 
verpflichtet, die Zuzahlung für die Kassen einzusammeln und an diese 
weiterzuleiten.
Im Gegensatz zur Festbetragsregelung gilt eine andere Art der 
Zuzahlungsbefreiung nur für die Versicherten bestimmter gesetzlicher 
Krankenkassen: Jede Kasse kann nach Abschluss eines Rabattvertrages 
ihre Versicherten zur Hälfte (50 Prozent) oder komplett (100 Prozent)
von der Zuzahlung zu den betroffenen Präparaten befreien. Da die AOK,
die TK und andere Kassen zum 1. April neue Rabattverträge in Kraft 
gesetzt haben, kann sich auch hierbei die Zuzahlungshöhe ändern. Der 
Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat 
zuzahlungsfrei ist oder nicht.
Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln steht auf 
www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter 
www.abda.de

Pressekontakt:

Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de

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