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Anzeigenkampagne des Hartmannbundes
Polemik und Verunsicherungstaktik

Eschborn (ots)

Als unglaubliche Polemik, die nur Verunsicherung
schüren soll, bezeichnete Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des
Deutschen Apothekerverbandes (DAV) die Anzeigenkampagne des
Hartmannbundes gegen die geplante Aut-idem-Regelung. "Hier wird
versucht, Patienteninteressen vorzuschieben um die eigenen Interessen
zu wahren. Dafür werden bewusst auch Falschaussagen gemacht."
Mit der Anzeigenkampagne des Hartmannbundes wird der Eindruck
erweckt, als ob der Apotheker zukünftig die Therapiehoheit des Arztes
unterlaufen könne, indem er willkürlich von der ärztlichen Verordnung
abweiche. Gerade dies ist jedoch in der geplanten Gesetzesänderung
nicht vorgesehen: Vielmehr ist geplant, dass bei Arzneimitteln, für
die es wirkstoffgleiche Nachahmerpräparate gibt, der Arzt den
Wirkstoff, die Wirkstärke, die Packungsgröße und die Darreichungsform
festlegt. Nach diesen Vorgaben soll der Apotheker dann aus dem
entsprechenden Produktsortiment ein preisgünstiges Arzneimittel
auswählen. Zugleich besteht die ausdrückliche Möglichkeit für den
Arzt, in jedem Einzelfall diese Auswahlmöglichkeit durch den
Apotheker auszuschließen. Das bedeutet: die ärztliche Therapiehoheit
bliebt uneingeschränkt erhalten. Nur in den Fällen, in denen der Arzt
die Auswahl nicht verbietet - also auch therapeutisch verantworten
kann - wird sie durch den Apotheker stattfinden. Falsch ist auch die
Behauptung, dass der Apotheker nur die billigste Medizin abgeben
dürfe. Richtig ist vielmehr, dass der Apotheker im unteren Drittel
des Preisspektrums, mindestens aber unter den fünf preiswertesten
Arzneimitteln auswählen darf.
Keller wies darauf hin, dass diese Auswahl durch den Apotheker bei
wirkstoffgleichen Arzneimitteln bereits seit Jahren ohne jegliche
Beanstandung oder Problemmeldungen den Apotheken für den Nacht- und
Notdienst gesetzlich erlaubt sei und erfolgreich durchgeführt werde.
Im übrigen hätten 8 von 14 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
ähnliche Auswahlregelungen für den Apotheker etabliert, so dass auch
vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen keine Bedenken gegen
diese vorgesehene Neuregelung angeführt werden könnten. Im übrigen
sind sogenannte Wirkstoffverordnungen den Ärzten seit Anfang der 90er
Jahre erlaubt. Bei solchen Verordnungen führen die deutschen
Apotheker wie bei der Abgabe von Importarzneimitteln ebenfalls schon
lange die Arzneimittelauswahl durch.
Die Neuregelung verändert die Haftungsregelungen nicht: Nach wie
vor haftet der Hersteller für Schäden, die das Arzneimittel bei
sachgemäßem Verbrauch verursacht, der Arzt hat weiterhin die
vollständige therapeutische Verantwortung und der Apotheker trägt die
Verantwortung für die sachgerechte Auswahl eines preisgünstigen
Arzneimittels entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ohnehin sei der
Apotheker aufgrund der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet, sofort
Rücksprache mit dem Arzt aufzunehmen, wenn er Bedenken bei der
Arzneimittelauswahl hat. "Es ist überfällig, die Kompetenz von rund
50.000 approbierten Apothekerinnen und Apothekern in 21.500 Apotheken
endlich zu nutzen um Kostensenkungen ohne Beeinträchtigung der
Versorgungsqualität zu ermöglichen.", meinte Keller. "Wir können
mehr, als wir derzeit dürfen und wir sind bereit, es zu tun. Deswegen
ist es richtig, wenn uns der Gesetzgeber es jetzt erlaubt."

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196)928-181/184/185
Fax: (06196)928-183

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