ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Aut idem - Substitution ab 23. Februar erlaubt
Eschborn (ots) Ab Samstag (23.2.) werden die Apotheker stärker als bisher in die Auswahl von Arzneimitteln eingeschaltet. Mit diesem Tag tritt das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) in Kraft, in dem auch die so genannte aut-idem-Regelung verankert ist. Hans Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, begrüßte diese neue Regelung, mit der nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums Einsparungen von rund 250 Millionen Euro erzielt werden können. "Sie ist ein Beweis dafür, wie sinnvoll es ist, wenn Ärzte und Apotheker noch enger zum Nutzen des Patienten zusammenarbeiten. Hier werden bei gleichbleibender Qualität Kosten gespart, die beispielsweise für den vermehrten Einsatz innovativer Arzneimittel genutzt werden können.".
Friese stellte klar, dass auch mit der aut-idem-Regelung die Therapiehoheit des Arztes in jedem Fall erhalten bliebe. Auch in Zukunft entscheide allein der Arzt über den Wirkstoff, dessen Dosierung, die Darreichungsform und die Packungsgröße. Und wie bisher hafte der Hersteller für die Qualität des ausgewählten Generikums. Aufgabe des Apothekers sei es, aus der Vielzahl der möglichen Generika, möglichst preisgünstige herauszusuchen. "Und dies nutzt wiederum der Gemeinschaft aller Versicherten," meinte Friese. Für den einzelnen Patienten habe dies den Vorteil, dass der Apotheker nahezu immer das ärztliche Rezept sofort beliefern könne. Das erspare dem Patienten langwierige Wege, ohne dass er einen Nachteil seiner Therapie in Kauf nehmen müsse. Wichtig sei auch, dass der Arzt in jedem einzelnen Fall die Substitution durch den Apotheker ausschließen kann. Dies sei im Sinne der ärztlichen Therapiehoheit unverzichtbar.
Die aut-idem-Substitution wird bereits seit Jahren im Nacht- und Notdienst problemlos praktiziert. Der Gesetzgeber nutzt nun die Fachkompetenz des Apothekers auch verstärkt im regulären Apothekenbetrieb. In vielen anderen europäischen Ländern, so z.B. in den Niederlanden, der Schweiz und Frankreich sucht der Apotheker das Medikament nach Vorgaben des Arztes ebenfalls aus.
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