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Apotheker und Krankenkassen vereinbaren Finanzierung für E-Health-Ausstattung - Gemeinsame Pressemitteilung von Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband

Berlin (ots)

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich über die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten für die technische Ausstattung der 19.000 Apotheken im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) verständigt. Apotheken brauchen die TI-Anbindung im ersten Schritt für die Einführung der Fachanwendung zum elektronischen Medikationsplan.

"Die Vereinbarung gibt den Apotheken die nötige Klarheit und finanzielle Sicherheit, die TI-Ausstattung reibungslos umzusetzen, sobald die Industrie die entsprechenden Produkte auf den Markt gebracht hat", sagt dazu DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich. "Mit dieser Finanzierungsvereinbarung haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass nun auch die Apotheken an das sichere Gesundheitsnetz angeschlossen werden und damit ins Zeitalter von digitalem Medikationsplan und später elektronischem Rezept starten können", so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Apotheken erhalten eine Pauschale von 1.362 Euro für die Anschaffung eines E-Health-Konnektors und zweier Kartenterminals sowie eine Aufwandspauschale von 1.280 Euro für die Installation der nötigen Hard- und Software, für installationsbedingte Ausfallzeiten und für entsprechende Schulungen. Die Erstattung erfolgt auf Nachweis. In Abhängigkeit von der Anzahl der abgegebenen Packungen erstattungsfähiger Fertigarzneimittel, die der Preisbindung der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, werden durchschnittlich bis zu vier Lesegeräte je Apothekenbetriebsstätte finanziert.

Auch der elektronische Heilberufsausweis des Apothekeninhabers und eine Institutionskarte (Security Module Card Typ B) je Apothekenbetriebsstätte, die für die Authentifizierung in der TI nötig sind, werden für fünf Jahre mit einer kumulierten Einmalzahlung von 449 Euro bzw. 378 Euro finanziert. Pro Quartal wird es zudem eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 210 Euro geben. Die Abrechnung soll über den Nacht- und Notdienstfonds des DAV erfolgen. Um dies rechtlich möglich zu machen, streben der GKV-Spitzenverband und der DAV eine Gesetzesänderung an.

Die Finanzierungsvereinbarung ist im Internet unter www.abda.de und www.gkv-spitzenverband.de zu finden.

Pressekontakt:

DAV, Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

GKV, Florian Lanz, Pressesprecher, 030 206288-4200,
presse@gkv-spitzenverband.de

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