ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Neue Liste geht zu Lasten der Patientenversorgung
Berlin (ots)
"Die am 16. März 2004 vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Liste erstattungsfähiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel geht zu Lasten der Versorgung der Patienten." Mit dieser ersten Stellungnahme beurteilte Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die gestern beschossene sogenannte "Ausnahme-Liste". Die Ärzte dürfen ab 1. April 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur noch dann verordnen, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und das Arzneimittel in diese Liste aufgenommen wird.
"Folge wird sein, dass viele Patienten therapeutisch notwendige - vor allem höherpreisige - nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr anwenden. Viele Patienten sind durch andere Maßnahmen der Gesundheitsreform bereits so sehr finanziell belastet, dass sie die Präparate auch dann nicht erwerben werden, wenn sie der Arzt für die Selbstmedikation empfiehlt," betonte Friese. Es bestünde die Gefahr, dass dadurch behandlungsbedürftige Krankheiten verschleppt werden. Davon betroffen sei nicht nur der Patient, sondern - wenn auch mit zeitlicher Verzögerung - die Solidargemeinschaft, die für die Krankheitsfolgekosten aufkommen müsse.
Friese begrüßte zwar grundsätzlich die Regelung, nach der Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen Anthroposophika und Homöopathika verordnen dürfen, wenn diese bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung sind. "Hier zeigt sich aber auch deutlich, dass bei der Beurteilung der Frage, was ein Therapiestandard ist, mit zweierlei Maß gemessen worden ist."
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