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Neue Liste geht zu Lasten der Patientenversorgung

Berlin (ots)

"Die am 16. März 2004 vom Gemeinsamen
Bundesausschuss beschlossene Liste erstattungsfähiger, nicht
verschreibungspflichtiger Arzneimittel geht zu Lasten der Versorgung
der Patienten." Mit dieser ersten Stellungnahme beurteilte
Hans-Günter Friese, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände, die gestern beschossene sogenannte
"Ausnahme-Liste".  Die Ärzte dürfen ab 1. April 2004 nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen nur noch dann verordnen, wenn eine schwerwiegende
Erkrankung vorliegt und das Arzneimittel in diese Liste aufgenommen
wird.
"Folge wird sein, dass viele Patienten therapeutisch notwendige -
vor allem höherpreisige - nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
nicht mehr anwenden. Viele Patienten sind durch andere Maßnahmen der
Gesundheitsreform bereits so sehr finanziell belastet, dass sie die
Präparate auch dann nicht erwerben werden, wenn sie der Arzt für die
Selbstmedikation empfiehlt," betonte Friese. Es bestünde die Gefahr,
dass dadurch behandlungsbedürftige Krankheiten verschleppt werden.
Davon betroffen sei nicht nur der Patient, sondern - wenn auch mit
zeitlicher Verzögerung - die Solidargemeinschaft, die für die
Krankheitsfolgekosten aufkommen müsse.
Friese begrüßte zwar grundsätzlich die Regelung, nach der Ärzte zu
Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen Anthroposophika und
Homöopathika verordnen dürfen, wenn diese bei schwerwiegenden
Erkrankungen Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung
sind. "Hier zeigt sich aber auch deutlich, dass bei der Beurteilung
der Frage, was ein Therapiestandard ist, mit zweierlei Maß gemessen
worden ist."
Elmar Esser
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 400 04-131
Fax:     030. 400 04-133
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