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DBB: JA ZUR SCHULDENBREMSE - ABER GEGEN DETAILFLUT IN DER VERFASSUNG
Berlin (ots)
Der dbb hält eine Schuldenbegrenzung in Bund und Ländern für unumgänglich."Das ist dringend notwendig, weil wir eine Verantwortung haben für die Gestaltungsmöglichkeiten nachfolgender Generationen", sagte der Bundesvorsitzende der gewerkschaftlichen Dachorganisation, Peter Heesen,am 8. Mai 2009 in Berlin. "Allerdings ist für uns unverständlich, warum statt dieses Grundsatzes unendlich viele Details dazu mit Verfassungsmehrheit im Grundgesetz festgeschrieben werden sollen. Das nämlich engt künftige Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume ein, denn was einmal in der Verfassung im Detail geregelt ist, ist späteren notwendigen Änderungen durch Einfachgesetzgebung entzogen." Für die Länderparlamente bedeute dies "faktisch eine politische Entmündigung" und damit zugleich die faktische Abschaffung des Föderalismus, kritisierte der dbb Chef. Sollten sich die vorgesehenen Detailregelungen in einigen Jahren als politische Sackgasse erweisen, sei es zu spät für Einsichten, weil dafür Zwei-Drittel-Mehrheiten auch durch die Zunahme der Anzahl der Parteien in den Parlamenten fehlen werden.
Mit Blick auf den 28. Mai 2009, an dem der Bundestag abschließend über die Grundgesetzänderungen entscheiden soll, mahnte Heesen die Politik zu verantwortlichem Handeln. Allein die aktuelle Finanzkrise mache klar: "Eine Verfassung muss so gestaltet sein, dass auf ihrer Grundlage auch in der Zukunft neue, auch nicht vorhersehbare Entwicklungen sicher in den Griff zu bekommen sind." Die beabsichtigten Detailregelungen als Grundgesetznormen stünden dem entgegen: "Wir brauchen eine klare Verfassung mit Gestaltungsvorgaben und eine schlanke Gesetzgebung,die dem öffentlichen Dienst Gestaltungsmöglichkeiten lässt, damit wir,wie es uns Auftrag und Anliegen ist, den Menschen dienen können."
Die Föderalismuskommission II hatte sich darauf geeinigt, dass der Bund seine jährliche Neuverschuldung umgehend auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts beschränken muss. Die Bundesländer dürfen künftig überhaupt keine Verschuldung mehr vornehmen.
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