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dbb zu Strukturreformgesetz für das öffentliche Dienstrecht - Heesen: noch nicht alle Regelungen abgestimmt!

Berlin (ots)

Am 12. April 2005 hat das Bundesministerium des
Innern den Entwurf eines Strukturreformgesetzes des öffentlichen
Dienstrechts vorgelegt. Heute, 15. April 2005, hat Peter Heesen, der
Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, den
Mitgliedsgewerkschaften des dbb schriftlich eine erste Bewertung des
Gesetzentwurfs zukommen lassen.
In seinem Schreiben stellt Peter Heesen zunächst fest, dass die
weitaus überwiegende Zahl der im Eckpunktepapier verabschiedeten
Regelungen bereits in diesem Gesetzentwurf umgesetzt würden. Daneben
seien allerdings, so der dbb Chef weiter, einige in dem Entwurf
enthaltene Regelungen in den Vorgesprächen nicht abgestimmt und
entsprächen in der gegenwärtigen Fassung nicht den gemeinsam
vertretenen Grundlinien. Heesen: "Hierzu gehören insbesondere im
Bereich Bezahlung geplante Folgewirkungen für vorhandene
Versorgungsempfänger, einige Regelungen für die lebensälteren
Kolleginnen und Kollegen, die vom Optionsrecht Gebrauch machen sowie
auch das Fehlen wichtiger versorgungsrechtlicher Elemente aus dem
Eckpunktepapier. Ergänzungsbedürftig ist der Entwurf auch im Hinblick
auf den Einbau der Regelungen zur Einkommensentwicklung 2005 bis
2007, hier insbesondere zu den Einmalzahlungen."
Diese Punkte werden noch Gegenstand weiterer Beratungen auf
Arbeitsebene und nötigenfalls auch auf Spitzenebene zwischen dem
Bundesinnenminister und den Vorsitzenden der beteiligten
Gewerkschaften sein.

Kontakt:

dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de

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