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DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

DLRG legt Enquete Kommission Zehn-Punkte Programm zum Ehrenamt vor
Wilkens fordert mehr Klarheit und Unterstützung

Bad Nenndorf (ots)

In der Anhörung der Enquete Kommission des
Bundestages über die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements heute
in Berlin hat der Präsident der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Dr. Klaus Wilkens, in einem
Thesenpapier mehr Klarheit und Unterstützung in der Frage der
zukünftigen Ausgestaltung ehrenamtlicher Arbeit gefordert.
Als Beispiel für eine sinnvolle Förderung des Ehrenamtes ohne
zusätzliche Kosten regte Wilkens an, verstärkt das große Potenzial
interessierter Arbeitsloser zu nutzen. Konkret nannte der
DLRG-Präsident die Einbindung in den Wasserrettungsdienst der
Hilfsorganisationen. Die Enquete-Kommissionen signalisierte ihre
Bereitschaft, diesen Ansatz aufzunehmen. Trotz überzeugender Konzepte
sei eine Realisierung bisher durch bürokratische Hemmnisse der
Arbeitsbehörden nicht möglich gewesen.
Der Präsident der mit 600.000 ausschließlich ehrenamtlich tätigen
Mitgliedern größten Wasserrettungsorganisation der Welt sprach sich
dafür aus, dass ehrenamtliche Arbeit grundsätzlich auf Freiwilligkeit
und Unentgeltlichkeit basieren muss. "Ehrenamtliche Tätigkeit darf
nicht mit nebenberuflichen Tätigkeiten in einen Topf geworden werden.
Nebenberufliche (gegebenenfalls sogar hauptberufliche) Arbeiten
liegen auch bei bezahlten Übungsleitertätigkeiten  und Tätigkeiten
nach dem 630-Mark-Gesetz vor", so die Auffassung von Wilkens.
In einem Zehn-Punkte-Programm setzt sich die DLRG für weitgehende
Verbesserungen der ehrenamtlichen Arbeit ein, wie
* verbesserte gesetzliche Grundlagen für ehrenamtliche Arbeit
   * mehr Schutz und Sicherung, etwa in Form von
Unfall-/Haftpflichtversicherung
   * Anerkennung der Bildungsmaßnahmen, zum Beispiel im Rahmen von
Bildungsurlaub
   * Förderung der Aus- und Fortbildung der ehrenamtlich Tätigen
   * klares einheitliches Grundverständnis von ehrenamtlicher Arbeit
   * klare Abgrenzung von neben- und hauptberuflichen Tätigkeiten
sowie sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten
   * Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung zwischen ehrenamtlich
strukturierten Organisationen und Institutionen
   * Schaffung gleicher Förderbedingungen für staatliche und
nichtstaatliche Strukturen, z.B. Technisches Hilfswerk, Feuerwehr,
DLRG
   * steuerliche Anerkennung von gestellten Räumlichkeiten und privat
eingebrachter Vermögensgegenstände für gemeinnützige Zwecke
   * Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeit auf Pflichtdienstzeiten,
analog zum Ersatzdienst.
Ehrenamtliche Arbeit komme auch in Zukunft nicht ohne feste
Verbandsstrukturen aus. Sportvereine, Hilfsorganisationen und andere
Verbände mit vielen Millionen Mitgliedern sind ein Fundament unserer
Demokratie und ein sozialpolitisch stabilisierender Faktor der
Gesellschaft. Neuen Modellen kurzzeitiger, projektbezogener
ehrenamtlicher Betätigung sowie der Arbeit von
"Freiwilligenagenturen" steht der DLRG-Präsident skeptisch gegenüber.
"Im räumlich begrenzten Umfeld ist dieser Ansatz sicher eine
sinnvolle Ergänzung, für die flächendeckende Organisation des
Wasserrettungsdienstes aber, der überwiegend ehrenamtlich organisiert
ist, benötigen wir hingegen Strukturen, die Kontinuität, schnelle
Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit garantieren. Dazu sind die
neuen Modelle  weniger geeignet".
Die ehrenamtliche Arbeit in Verbänden ist nach Meinung der
Lebensretter ein wichtiger Baustein außerfamiliärer Sozialisation,
die präventiv gegen Ausgrenzung, Rechtradikalismus und Gewalt wirkt.
Durch die vielfältigen sozialen Kontaktmöglichkeiten über
Generationen hinweg sowie die zahllosen Aus- und
Weiterbildungsangebote biete sich gerade Jugendlichen die Chance
individueller Bildung und Selbstverwirklichung. Diese für die gesamte
Gesellschaft wichtige Aufgabe müsse staatlicherseits durch
entsprechende Förderung und Modellprojekte stärker als bisher
unterstützt werden.
Als Hemmnis für ehrenamtliche Arbeit bezeichnete der DLRG-Chef die
wachsende Bürokratisierung durch immer umfassendere und restriktivere
Gesetze und Verordnungen. "Es wird für die ehrenamtlich Tätigen immer
schwieriger in diesem Paragrafendschungel einen Verein ohne Fehl und
Tadel zu führen. Nicht nachvollziehbare Gerichtsurteile zu
Haftungsfragen verunsichern viele Ausbilder und Helfer am Beckenrand
oder Freigewässer. Wir brauchen einfache, verständliche und machbare
Regeln für unsere Vereins- und Verbandsarbeit. Der Gesetzgeber muss
drastisch deregulieren", sieht Wilkens dringenden Handlungsbedarf.
Für weitere Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Martin Janssen, Pressesprecher der DLRG, Telefon 05723/955441 oder
0172/4244578

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