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Nichtraucherschutz - Länderregelungen haben sich bewährt

Berlin (ots)

Zu dem Versuch am Welt-Nichtrauchertag eine neue Gesetzesinitiative für bundesweite einheitliche Rauchverbote zu starten, erklärt Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV): "Der DZV ist der Auffassung, dass sich die geltenden Bundes- und Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens bewährt haben. Sie sind Ausdruck unserer föderalen Struktur und regeln in fairer Weise das tolerante Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern unter Berücksichtigung der Belange beider Seiten. Für ein bundeseinheitliches Gesetz zur Regelung des Nichtraucherschutzes sehen wir keine Notwendigkeit."

Eine bundesweit einheitliche Lösung, wie es einige fordern, würde im Übrigen die grundgesetzliche Kompetenzordnung missachten, so Marianne Tritz. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Rauchverboten in Gaststätten zusteht. Mit der Föderalismusreform wurde das Recht der Gaststätten in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder überführt. Eine etwaige Gesetzesinitiative auf Bundesebene kann auch nicht mit einer Zuständigkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz begründet werden.

Marianne Tritz: "Wir haben erhebliche Zweifel, dass der Bund über die rechtlichen Möglichkeiten zur Regelung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzes verfügt."

Pressekontakt:

DZV Deutscher Zigarettenverband
Peter Königsfeld
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: +49 (30) 88 66 36 - 200
Fax: +49 (30) 88 66 36 - 111
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