Bundesinnung der Hörakustiker KdöR
Neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August in Kraft: Aus Hörgeräteakustiker wird Hörakustiker - die Dienstleistung zählt
Mainz/Berlin (ots)
Vom 1. August 2016 an gilt die neue Ausbildungsordnung für Hörakustiker. Die "neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin" veröffentlichte der Bundesanzeiger am 2. Mai 2016.
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha) hatte das Verfahren intensiv begleitet. Das letzte Mal wurde die Ausbildungsverordnung im Jahr 1997 aktualisiert.
"Das Hörakustikerhandwerk ist sehr dynamisch", sagt Marianne Frickel, Präsidentin der biha. "Besonders die voranschreitende Digitalisierung ermöglicht neue Herausforderungen an den Hörakustiker."
Aus Hörgeräteakustiker wird Hörakustiker, denn Hörgeräte sind ohne den Hörakustiker und seine individuelle Dienstleistung am Patienten nicht nutzbar. Erst sie macht aus den Mini-Computern das eigentliche Hilfsmittel. Das Handwerk ist ein HighTech-Beruf, dessen größter Anteil der Dienst am Menschen bleibt.
Den fachlichen Schwerpunkt bilden verstärkt personenbezogene Dienstleistungen. Damit wird dem wachsenden individuellen Beratungsbedarf noch mehr Rechnung getragen. Zudem wurde die Orientierung zu neuen Technologien intensiviert, wie digitale Abdrucknahmen am und im Ohr und die Bearbeitung von maßgefertigten Ohrpassstücken, den sogenannten Otoplastiken.
Ab dem 1. August 2016 wird nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet.
Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk:
Mit circa 6.000 Hörakustiker-Betrieben und rund 14.500 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk etwa 3 Millionen Menschen in Deutschland mit qualitativ hochwertigen, volldigitalen Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR (biha) vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.:
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) KdöR, Wallstraße 5, 55122
Mainz; Internet: www.biha.de; Telefon: 06131 965 60-28; Dr. Juliane
Schwoch; E-Mail: schwoch@biha.de
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