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Tarifabschluss für die Zeitarbeitsbranche

Münster (ots)

Bei den aktuellen Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche konnten sich die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), und die DGB-Gewerkschaften in der vergangenen Nacht auf einen neuen Tarifabschluss einigen.Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ). Zuvor hatte der Bundesvorstand des DGB im Namen von acht Gewerkschaften den Entgelttarifvertrag zum 31. Dezember 2016 gekündigt.

Die neu tarifierten Entgelterhöhungen - basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft - steigen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018, zum 1. April 2019 sowie zum 1. Oktober 2019 - jeweils für die Tarifgebiete Ost und West. Der Entgelttarifvertrag umfasst damit eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31. Dezember 2019. Vereinbart ist, dass die Angleichung der Entgeltgruppen Ost und West zum 1. April 2021 erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Geltungsbereich der Entgelttabelle West auf das gesamte Bundesgebiet erweitert.

Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der VGZ, erklärte: "Es waren harte Verhandlungen. Um einen Tarifabschluss herbeizuführen, sind die Arbeitgeber bis an die Belastungsgrenze der Unternehmen gegangen. Es ist zu befürchten, dass die Abschlüsse - vor allem in den neuen Bundesländern - den Einsatz von Zeitarbeitnehmern deutlich erschweren werden. Mit diesem Tarifabschluss wird sich die Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Osten stark vermehren, die merklich mehr verdienen als die Stammbelegschaft. Positiv ist allerdings - wir haben Planungssicherheit bis Ende 2019."

"Mit der Ost-West-Angleichung des Tarifvertrages sind wir aus Arbeitgebersicht bis an die äußerste Grenze unserer Leistungsfähigkeiten gegangen" kommentierte Sven Kramer, iGZ-Verhandlungsführer im VGZ und kommissarischer Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, das Ergebnis der Tarifverhandlungen. Die lange Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 gewährleiste demgegenüber eine langfristige Planungssicherheit sowohl für die Zeitarbeitsbranche als auch deren Kundenunternehmen, begrüßte Kramer den Abschluss.

Die Tarifparteien haben sich außerdem darauf geeinigt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzuschlagen, die in diesem Tarifabschluss vereinbarten Stundenentgelte der Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen. Die Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze endet am 31. Dezember 2016 ohne Nachwirkung.

Pressekontakt:

Wolfram Linke, 0251/ 32262-152, linke@ig-zeitarbeit.de
Maren Letterhaus, 0251/ 32262-153, letterhaus@ig-zeitarbeit.de

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