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Keine Rosinenpickerei bei Zeitarbeit

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„Mit ihrem Antrag konterkariert die Partei Die Linke vollkommen das Flexibilitätsprinzip der Zeitarbeit in der freien und sozialen Marktwirtschaft. Die Partei dokumentiert mit ihrer Rosinenpickerei zudem ihre Ignoranz gegenüber den Realitäten volatiler nationaler und internationaler Märkte“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf einen Antrag der Partei Die Linke. Demnach solle die Zeitarbeit per Gesetz auf maximal drei Monate Überlassungsdauer beschränkt werden. Außerdem sollen Equal Pay ab dem ersten Tag sowie ein Flexibilitätszuschlag in Höhe von zehn Prozent auf den Lohn eingeführt werden.

„Man kann nicht einfach die Gegebenheiten des Agenturprinzips mit denen des Unternehmenssystems mischen“, betonte der iGZ-Hauptgeschäftsführer und untermauerte, die von den Linken geforderte Kombination zweier unterschiedlicher Lohngefüge treibe die inhabergeführten Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland unweigerlich in die Insolvenz. Zeitarbeit, so Stolz, sei als längst anerkannte Branche aus dem deutschen Wirtschaftsgefüge nicht mehr wegzudenken. „Die Zeitarbeit war nicht nur ursächlich für die extrem schnelle Erholung der Wirtschaft nach der Krise im Jahr 2011, sondern empfahl sich auch als federführend bei der Flüchtlingsintegration 2015. In dieser Zeit wurde über ein Drittel der tätigen Geflüchteten über den Zeitarbeitsmarkt auch sozial in die Gesellschaft eingegliedert“, betonte Stolz. Von Missbrauch der Zeitarbeitsbeschäftigten könne gar keine Rede sein, Stolz: „Die Zeitarbeitsbranche ist zu fast 100 Prozent tarifiert und gehört zu den kontrolliertesten Branchen überhaupt. Vielleicht sollte die Linke den Tarifpartnern einfach zutrauen, dass sie die für alle Seiten einvernehmlichsten Regelungen selbst aushandeln können“, verwies der iGZ-Hauptgeschäftsführer auf das hohe Gut der Tarifautonomie und erinnerte in diesem Zusammenhang daran, „dass die Zeitarbeit mittlerweile auch gesetzlich bis in die hinterste Ecke reguliert ist“. (WLI)

Beim Agenturprinzip übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen die Rolle einer Vermittlungsagentur zwischen Arbeitsuchenden und Kundenbetrieben. Der Vertrag zwischen Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleisterbeschränkt sich auf die Länge des Einsatzes. Zeitarbeitnehmer sind anschjließend also wieder arbeitslos. Daher gibt es einen Fleibilitätszuschlag in Höhe von zehn Prozent auf den Lohn.In Deutschland wird das Unternehmensprinzip praktiziert: Zewitarbeitnehmer sind fest angestellte Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens, das alle Pflichten eines Arbeitgebers und das volle Beschäftigungsrisiko trägt. Auch nach Beendigung des Einsatzes sind Zeitarbeitnehmer also weiterhin bei ihrem Personaldienstleister beschäftigt und werden nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk entlohnt.

Wolfram Linke

Pressesprecher/ Redakteur

Bundesgeschäftsstelle

PortAL 10
Albersloher Weg 10

48155 Münster

Tel.: 0251 32262 152

Fax: 0251 32262 452

linke@ig-zeitarbeit.de

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