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Heilbronner Stimme: PKM-Chef von Stetten: Ab dem 25. Mai droht Abmahnwelle gegen Vereine und Mittelständler - Bundesregierung hat Vereinbarung aus Koalitionsvertrag nicht umgesetzt

Heilbronn (ots)

Christian von Stetten (CDU), Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM), kritisiert die Bundesregierung wegen der neuen, ab dem 25. Mai europaweit geltenden Datenschutzverordnung (DSGVO). Von Stetten sagte der "Heilbronner Stimme" (Donnerstag), er fürchte eine Abmahnwelle, die ab Freitag vor allem Vereine und Mittelständler treffen werde: "Zwei Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, sich vorzubereiten und den »Abmahnvereinen« und »Abmahnanwälten«, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai das Handwerk zu legen. Dass dies in der Bundeskabinettssitzung an diesem Mittwoch wieder nicht geschehen ist, bedeutet eine Gefahr für mittelständische Unternehmen und in Vereinen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger."

Von Stetten betonte, dass in einem entscheidenden Punkt der Koalitionsvertrag nicht umgesetzt worden sei. "Um die Bürgerinnen und Bürger vor kostenpflichtigen Abmahnungen durch sogenannte »Abmahnvereine« und »Abmahnanwälte« zu schützen, hat die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag in Zeile 5819 bis 5821 vereinbart, "(...) den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts [zu] verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher [zu] schützen." Die Regierung zwinge somit selbst kleine Vereine und Firmen, eigene Datenschutzbeauftragte einzusetzen.

Der PKM-Chef sagte der Zeitung: "Dass die Bundesregierung es bis heute nicht geschafft hat, diese im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung rechtzeitig vor Inkrafttreten umzusetzen, kann nun gravierende Folgen haben." Von Stetten glaubt, dass schon tausende Briefe vorbereitet sind, die am 25. Mai an Vereine geschickt werden. Im Einzelfall könnten Kosten von mehreren hundert Euro auf einen Verein zukommen. Deutschland hätte auch dem Beispiel Österreichs folgen können, so von Stetten, das Nachbarland gehe flexibler mit dem neuen EU-Recht um.

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