Verordnung enteraler Ernährung bei Crohn und Colitis: Patienten fordern Überarbeitung der Richtlinien
Leverkusen (ots)
Eine Fülle von sachlichen Fehlern und medizinischen Unzulänglichkeiten sieht die Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e.V. in aktuellen Plänen von Ärzten und Krankenkassen, die Verordnung von enteraler Ernährung (Trink- und Sondennahrung) einzuschränken. Die Vorsitzende der Patienten-Selbsthilfevereinigung, Gudrun Möller, hat deshalb in einem Brief an den Vorsitzenden des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen eine umfassende Überarbeitung der Ausführungsbestimmungen zu den Arzneimittelrichtlinien (AMR) für enterale Ernährung gefordert. Die Einspruchsfrist gegen den Entwurf dieser Anlage zu Ziffer 17.1.i AMR endet am 16. Februar.
Ein Einwand der Patientenorganisation, die bei der Erarbeitung ihrer Stellungnahme von Wissenschaftlern ihres Beirats unterstützt wurde, betrifft die Trinknahrung: In der Arzneimittelrichtlinie und dem Entwurf der Anlage dazu werde Trinknahrung als verordnungsfähige Produktgruppe überhaupt nicht erwähnt. Dies müsse korrigiert werden, so Möller, weil Trinknahrung ein ganz wesentliches Mittel sei, um starker Abmagerung bei Crohn-/Colitis-Patienten entgegenzuwirken.
MCT-Fette - Diäten mit Zusatz mittelkettiger Fettsäuren - seien nicht nur bei Mukoviszidose, sondern auch beim Vorliegen eines Kurzdarmsyndroms und bei anders verursachten schweren Störungen der Nahrungsaufnahme, wie sie auch bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen auftreten können, wichtige Diätoptionen. Dies müsse im Entwurf ergänzt werden.
Die Behauptung, Produkte zur Stützung des Immunsystems, auch "Immunonutrition" genannt, seien generell nicht hinreichend evaluiert, ist nach Auffassung der DCCV zu pauschal und einschränkend. Es müsse die Möglichkeit geben, diese auf der Basis von neuen Studienerkenntnissen zu verordnen.
Weiter bemängelt die Vorsitzende der DCCV, dass wichtige Indikationen für enterale Ernährung im Papier des Ausschusses nicht erwähnt oder unzulässig eingeschränkt seien. So fehle ein Hinweis, dass enterale Ernährung bei Fisteln im Darm sinnvoll und notwendig sei. Enterale Ernährung sei nicht nur bei Kindern mit einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung, sondern auch bei Erwachsenen zur Remmissionseinleitung sinnvoll. Denn auch bei Erwachsenen bewirke sie einen besseren Ernährungszustand und sei mit weniger Nebenwirkungen verbunden als andere Therapien.
Die Verwendung überholter und falscher Begriffe sowie unbewiesene Tatsachenbehauptungen seien weitere Gründe, den Entwurf des Ausschusses einer gründlichen Revision zu unterziehen. So solle man den veralteten Begriff "Elementardiät" vermeiden und statt dessen präziser von den vermutlich gemeinten Sachverhalten "chemisch definierte Diät" bzw. "Niedermolekulardiät" sprechen. Beim Kurzdarmsyndrom gehe es nicht nur um Malabsorption, sondern - umfassender - um Malassimilation. Anzuzweifeln sei die im Entwurf aufgestellte Behauptung, bei einer Restdarmlänge von mehr als 80 cm sei normale Nahrungszufuhr bei über 80 % der Patienten wieder möglich.
"Derzeit leider" sei die Selbsthilfevereinigung DCCV zwar nicht berechtigt, vor dem Ausschuß angehört zu werden. Es sei aber im Interesse vieler chronisch kranker Menschen doch zu hoffen, so die Vorsitzende Gudrun Möller, dass ihre Ausführungen bei einer Überarbeitung des Entwurfs Berücksichtigung fänden.
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