Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Künast und Höhn vor Gericht
Vogelschützer verklagen Bundes- und Landesregierung wegen Verletzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
Aachen/Brüssel (ots)
Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast und ihre nordrhein-westfälische Amtskollegin Bärbel Höhn müssen sich vor dem Kölner Verwaltungsgericht wegen Verletzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie verantworten. Wie am Mittwoch das Komitee gegen den Vogelmord in Aachen mitteilte, haben die Vogelschützer Klage gegen die beiden grünen Ministerinnen eingelegt, nachdem sich Bund und Länder bislang weigern, einer Auflage der Brüsseler EU-Kommission nachzukommen und die Jagdzeiten auf Vögel in Deutschland drastisch einzuschränken.
"Entgegen den Bestimmungen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie dürfen Wildtauben und Möwen auch in diesem Jahr in Deutschland wieder bis Ende April und damit bis weit in die Brutzeit hinein bejagt werden," empört sich Alexander Heyd vom Komitee gegen den Vogelmord. Vielen der in diesen Tagen schlüpfenden Küken drohe ein qualvoller Tot durch Verhungern oder Erfrieren, wenn ihre Elterntiere getötet würden. Die Märzausgaben der meisten Jagdzeitungen würden dessen ungeachtet auch noch besonders effektive Verfolgungsmethoden wie die Jagd mit Lockvögel propagieren.
Wie viele der rund zwei Millionen Vögel, die jährlich von Deutschlands Jägern erlegt werden, während der Brutzeit im Frühling und Sommer getötet würden, sei bislang nicht bekannt. Sowohl die Bundes- als auch die Düsseldorfer Landesregierung weigerten sich bislang, entsprechende Daten herauszugeben. Nach geltendem EU-Recht müßten jedoch alle Abweichungen von den Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie genau erfaßt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Komitee gegen den Vogelmord habe deshalb die beiden Ministerien nun vor den Gerichten auf Herausgabe der Daten verklagt.
Die Vogelschützer hoffen, damit ein seit zwei Jahren bei EU-Umweltkommissarin Margott Wallström anhängiges Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zu beschleunigen. Die EU-Kommission hatte Deutschland bereits vor Monaten zur Auflage gemacht, die Bundes- und Landesjagdzeitenverordnungen zu ändern und die Jagd auf Vögel allenfalls noch in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Januar zuzulassen. Das Komitee gegen den Vogelmord hatte zuvor ein Sachverständigengutachten von Professor Dr. Gerhard Thielcke von der Deutschen Umwelthilfe vorgelegt, in dem der Bundesrepublik massive Verstöße gegen die Vogelschutzrichtlinie nachgewiesen werden. Doch das Bundeslandwirtschaftsministerium weigere sich bislang, eine angeblich schon seit Oktober letzten Jahres erarbeitete neue Bundesjagdzeitenverordnung den zuständigen parlamentarischen Gremien zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen. Die Vogelschützer fordern nun, die Jagd auf Vögel in Deutschland ganz zu verbieten.
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