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Komitee gegen den Vogelmord e. V.

Berlusconi will Wilderei zum Kavaliersdelikt erklären lassen
Anfang Februar soll in Rom ein neues Jagdgesetz verabschiedet werden

Rom (ots)

Neben mehreren Millionen Singvögeln sollen nach dem
Willen der Regierung in Italien in Zukunft auch Hunderttausende
Goldregenpfeifer, Wildgänse und Birkhühner geschossen werden. Das
sieht eine von Ministerpräsident Silvio Berlusconis Partei "FORZA
ITALIA" erarbeitete Neufassung des italienischen Jagdgesetzes vor,
die Anfang Februar im Parlament zur Abstimmung gebracht werden soll.
Neben der Erhöhung der Zahl der jagdbaren Arten von 48 auf 54
beinhaltet der Gesetzesentwurf auch eine erhebliche Ausweitung der
Jagdzeit für Singvögel (bis Mitte Februar) sowie die Abschaffung der
Strafbarkeit für Jäger, die beim Abschuß oder Fang geschützter Arten
erwischt werden "Berlsuconi will Wilderei per Gesetz zum
Kavaliersdelikt erklären lassen - vor dem Hintergrund steigender
Artenschutz-Kriminalität in Italien ein alarmierender Vorgang",
ärgert sich Alexander Heyd, Sprecher des Bonner Komitees gegen den
Vogelmord.
Illegaler Vogelfang mit Netzen und Leimruten sowie das
Töten seltener Greifvögel - bisher mit empfindlichen Sanktionen bis
hin zur Gefängnisstrafe sanktioniert - sollen nach dem Willen der
Regierungspartei nun noch lediglich mit geringen Geldbußen geahndet
werden.
Nach Angaben des Komitees dürfte die bevorstehende
Neuregelung der kommerziellen Wilderei von Singvögeln für Restaurants
neuen Auftrieb geben. Heyd: "Ein illegales Millionengeschäft, das nun
praktisch risikolos betrieben werden kann. Geldbußen werden von den
Profiteuren aus der Portokasse bezahlt." Wie das Komitee weiter
mitteilte verstoße die geplante Gesetzesänderung "in weiten Teilen"
(Heyd) gegen die europäische Vogelschutzrichtlinie. Man werde deshalb
noch in der Woche nach der Verabschiedung in Rom eine
Umweltbeschwerde in Brüssel einreichen.
Die Chancen für eine erfolgreiche Klage stehen dabei nicht
schlecht: Erst am 21.Januar 2005 gab das Mailänder Verwaltungsgericht
einer Eingabe des Komitees gegen den Vogelmord statt, das gegen das
regionale Jagdgesetz der Lombardei Klage eingereicht hatte. Richter
und Vogelschützer waren der Meinung, daß das von der Lombardei
genehmigte Jagdzeiten für Singvögel gegen europäisches Umweltrecht
verstoßen.
V.i.S.d.P. ,Informationen, Bildmaterial: Komitee g. d. Vogelmord,
Axel Hirschfeld, Tel.: 0228/665521 oder 0172/2191542 oder im Internet
unter www.komitee.de oder www.artenschutzbrief.de

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