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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Kindergeld: ja oder nein?
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind vom jährlichen Einkommen abziehbar

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Coburg (ots)

Kindergeld und Steuerfreibeträge: Mit 18 ist normaler Weise 
Schluss. Nur wenn sich der Nachwuchs in der Ausbildung befindet, 
können Eltern erwachsener Kinder noch Ansprüche geltend machen. Wer 
nach 1983 geboren wurde, hat in der Regel bis zum 25. Geburtstag ein 
Recht auf diesen staatlichen Obolus. Falls jemand Wehr- oder 
Ersatzdienst geleistet hat, verlängert sich die Zahlungsdauer um 
diesen Zeitraum. Allerdings erlischt der Anspruch, sobald die 
Einkünfte oder Bezüge eines Kindes sich auf mehr als 7.680 Euro pro 
Jahr summieren.
Wer jetzt beginnt mit spitzem Bleistift zu rechnen, sollte - so 
die HUK-COBURG-Krankenversicherung - daran denken, die 
Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vom Verdienst abzuziehen. 
Dazu zählen, wie der Bundesfinanzhof jüngst feststellte, nicht allein
die vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmeranteile. Nein, auch die
Prämien für eine private Krankenversicherung, die der Student selber 
von seinem Gehalt überweist, sind abzugsfähig. Gleiches gilt übrigens
für die Werbungskosten eines Stundentenjobs: Eine Kilometerpauschale 
für die Fahrt zum Arbeitsplatz ist zum Beispiel absetzbar.
Auch als MP3-Format im Internet unter www.huk.de zum Downloaden.
Ansprechpartnerin:
Karin Benning                                         
HUK-COBURG Pressestelle
T:   0 95 61/96-20 84
Mail  Karin.Benning@huk-coburg.de

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