Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Volljährig und was dann?
Versicherungsschutz während Ausbildung und Studium
Coburg (ots)
Die Schule ist vorbei. Die Frage, Lehre oder Studium, entschieden. Für viele junge Leute der richtige Zeitpunkt, um sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Doch wie steht es mit dem Versicherungsschutz? Die HUK-COBURG gibt Auskunft.
In der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während ihrer Ausbildung - inclusive Wehr- oder Ersatzdienst - bei ihren Eltern mitversichert. Natürlich dürfen sie in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Bafög oder Lehrlingsgehalt spielen dagegen keine Rolle.
Die typische Studentenbude zählt nicht als eigener Hausstand und ist dementsprechend mitversichert. Allerdings ist die Entschädigung im Schadenfall auf zehn Prozent der Versicherungssumme - maximal 12.000 Euro - begrenzt ist. Das heißt: Ist der Hausrat der Eltern mit 70.000 Euro versichert, ständen für Schäden in der Studentenbude inclusive Vorsorge maximal 7.700 Euro zur Verfügung.
Ausland inclusive
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch länger als ein Jahr, sollte man zuvor mit seiner Haftpflichtversicherung reden.
Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen, solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten. Wer dagegen weltweiten Schutz benötigt und länger als sechs Wochen wegbleibt, sollte das seinem Versicherer mitteilen.
Gerade bei Auslandsaufenthalten spielt der Verkehrsrechtschutz eine große Rolle: Einige wenige Versicherer, wie die HUK-COBURG, schließen ihn beitragsfrei mit ein. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehrsrechtsschutz nicht allein, sondern im Rahmen einer Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht.
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