Tipps für den Alltag
Bei Dämmerung Licht einschalten
Coburg (ots)
Es beginnt zu dämmern. Gerd M. hat einen langen Arbeitstag hinter sich und genießt die Heimfahrt in seinem Pkw. Doch damit ist es abrupt vorbei: Als Herr M. aus einem Waldstück kommend sich einer Kreuzung nähert, biegt ein anderer Autofahrer vor ihm auf die Landstraße ein, ohne das für ihn geltende Vorfahrt-achten-Schild zu berücksichtigen. Selbst eine Vollbremsung kann den Unfall nicht mehr verhindern. Mit seinem Kühler knallt Gerd M. auf das Heck des Pkw, der ihm die Vorfahrt genommen hat.
Für Gerd M. scheint der Sachverhalt klar: Der andere ist schuld. Doch er irrt. Warum? Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt Auskunft. Er fuhr trotz Dämmerung ohne Licht. Während er selber vermeintlich noch gut sah, konnte der Unfallgegner Gerd M.'s dunkelgraue Limousine in der Dämmerung kaum erkennen. Damit hat er gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Sie verpflichtet einen Verkehrsteilnehmer, dafür zu sorgen, dass er auch von Dritten gut wahrgenommen werden kann. Konkret: Sobald die Lichtverhältnisse es erfordern, muss das Licht eines Pkw eingeschaltet werden.
Aus diesem Grund muss sich Gerd M. für den Unfall auch eine Mitschuld anrechnen lassen. Das heißt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners kommt nur für einen Teil seines Schadens auf, den anderen muß er selber tragen. Bei starker Dämmerung riskiert er mit solch einem Verhalten sogar den Schutz seiner Vollkaskoversicherung: Denn hat er grob fahrlässig gehandelt, kann das zur Leistungsfreiheit seines Versicherers führen. Von grober Fahrlässigkeit kann man sprechen, wenn man einfachste, naheliegende Überlegungen nicht anstellt.
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