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Wichtiger denn je: Vorsorge für Berufsunfähigkeit

Coburg (ots)

Die Rentenreform ist in aller Munde. Doch nicht
alles, was mit der gesetzlichen Rentenversicherung zusammenhängt, ist
in der Diskussion, manches ist bereits Fakt: Seit 1. Januar wurden
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige
Erwerbsminderungrente ersetzt. Mit dem Wegfall der
Berufsunfähigkeitsrente stehen Arbeitnehmer vor einer ganz neuen
Situation. Betroffen von der neuen Regelung sind alle, die nach dem
1. Januar 1961 geboren wurden.
Als berufsunfähig galt bisher derjenige, dessen Erwerbsfähigkeit
in dem von ihm erlernten oder von ihm zuletzt ausgeübten Beruf wegen
Krankheit oder Behinderung mehr als zur Hälfte gemindert war. Bei der
Erwerbsminderungsrente dagegen spielt es keine Rolle, ob der
Betroffene nicht mehr in seinem oder einem adäquaten Beruf arbeiten
kann. Mittlerweile ist eine fast unbegrenzte Verweisung auf andere
Berufe möglich. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein Wissenschaftler
in Folge einer Krankheit oder Behinderung gezwungen ist als Pförtner
zu arbeiten.
Zudem erhält man die volle Erwerbsminderungsrente erst dann, wenn
man pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann. Wer eine
Tätigkeit zwischen drei und sechs Stunden ausüben kann, erhält die
halbe Rente. Übrigens: Neben den strengeren Kriterien liegt das
Niveau der halben Erwerbsminderungsrente deutlich unter dem der
früheren Berufsunfähigkeitsrente.
Betroffen vom In-Kraft-Treten der neuen Erwerbsminderungsrente sind
aber auch Arbeitnehmer, die am 1. Januar bereits 40 Jahre alt waren.
Zwar haben sie im Bedarfsfall noch Anspruch auf eine
Berufsunfähigkeitsrente, doch wird sie niedriger ausfallen als zuvor.
Selber Initiative ergreifen
Das heißt: Private Vorsorge durch eine
Berufsunfähigkeits-Versicherung tut Not. Sie leistet in der Regel ab
einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent monatliche Rentenzahlungen. Ob
Unfall oder Krankheit zur Berufsunfähigkeit führen, spielt keine
Rolle. Es empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeits- Versicherung mit
einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer
Rentenversicherung zu verbinden. Grund: Tritt Berufsunfähigkeit ein,
kann man für das Alter nicht mehr vorsorgen oder seine
Hinterbliebenen zusätzlich absichern. Die Leistung der
Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung (BUZ) besteht aus einer
monatlichen Rente. Zudem wird der Beitrag für die Lebens- oder
Rentenversicherung durch die BUZ weiterfinanziert. Damit bleibt im
Versicherungsfall der Schutz aus der Lebens- und Rentenversicherung
erhalten und die Altersvorsorge gesichert.
Wer eine BUZ nicht mit der Altersvorsorge koppeln, sondern nur
seine Hinterbliebenen im Todesfall finanziell absichern will, der
kann die BUZ auch zusammen mit einer Risiko-Lebensversicherung
abschließen. Da hier keine Beiträge angespart werden, ist dies eine
deutlich preisgünstigere Variante, um sich gegen das Risiko der
Berufsunfähigkeit zu versichern.
Gerade vor dem Hintergrund der neuen Erwerbsminderungsrente, ist
es wichtig, darauf zu achten, dass in  den Bedingungen von einer
konkreten Verweisung gesprochen wird. Das heißt: Eine Verweisung
erfolgt nur, wenn bei Berufsunfähigkeit tatsächlich weiterhin  ein in
etwa gleichwertiger Beruf ausgeübt wird. Dadurch ist die Lücke zur
gesetzlichen Erwerbsminderungsrente geschlossen, die dem Versicherten
zumutet, auch einen völlig fachfremden und weit unter seinen
Qualifikationen liegenden Beruf zu ergreifen.
Für Rückfragen:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-2080/81/82
Fax: 09561/96 36 80 
Presse@huk-coburg.de 
http://www.huk-coburg.de
Leitung:
Alois Schnitzer

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