Tipps für den Alltag
Mit spitzem Bleistift rechnen
Was ist günstiger: Schaden regulieren lassen oder Selbstzahlen und Schadenfreiheitsrabatt behalten?
Coburg (ots)
Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos ziert eine hässliche Schramme. Die eigene Schuld steht außer Frage. In solch einem Fall werden sich viele Autofahrer an die Faustregel erinnern: Bei Schäden bis zu 1.000 Euro lohnt es sich nachzudenken, was günstiger kommt: Den gegnerischen Schaden aus der eigenen Tasche zu zahlen oder ihn durch die Kfz-Versicherung regulieren zu lassen. Doch die Schadenhöhe vor Ort richtig einzuschätzen, ist äußerst schwierig. Viele Schäden erkennt selbst der Fachmann erst auf den zweiten oder dritten Blick.
Darum unterstützen viele Versicherer ihre Kunden dabei, die richtige Entscheidung zu treffen. Die HUK-COBURG beispielsweise reguliert den gemeldeten Schaden und stellt sich am Ende heraus, dass die Beseitigung des Schadens nicht mehr als 1.000 Euro gekostet hat, erhält der Versicherte eine Beitragsgegenüberstellung. Dort wird ihm für einen Zeitraum von drei Jahren gezeigt, wie sich seine Beiträge entwickeln, wenn er den Schaden selbst bezahlt - er also eine Rückstufung seiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vermeidet - oder wenn seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert und sich die SF-Klasse verändert.
Anschließend kann der Unfallverursacher ein Jahr lang überlegen, ob er zur Erhaltung seiner SF-Klasse den Schaden selbst zahlt. Fällt der Entschluss zur Rückzahlung erst gegen Ende des Jahres, ist damit sogar das Risiko ausgeschlossen, dass durch einen weiteren Unfall im laufenden Jahr die Übernahme der Reparaturkosten nicht mehr wirtschaftlich ist.
Ohne Polizei: Unfall selbst protokollieren
Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr, um den Unfall aufzunehmen. Darum gehört ein europäischer Unfallbericht unbedingt ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn sorgfältig aus, sind alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen beantwortet. Übrigens ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten ausgefüllt, unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer geschickt. Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz- Versicherer.
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