Tipps für den Alltag
Bei Gemeindefest nicht automatisch
unfallversichert
Coburg (ots)
Der Wonnemonat Mai ist gespickt mit einer Vielzahl von Fest- und Feiertagen, die zu Feierlichkeiten geradezu einladen.
Für die aufwendigen Festivitäten benötigt man eine Vielzahl an Helfern, die beim Aufbau und Verkauf tätig sind. Jedoch kann es auch hier schnell zu einem Unglücksfall kommen. Doch wer zahlt bei einem Unfall?
Der Erfolg von Veranstaltungen dieser Art ist insbesondere abhängig von emsigen Helfern. Doch wie schaut es mit dem Versicherungsschutz für diesen Personenkreis aus?
In einem kürzlich verhandelten Fall war eine Frau, die Waffeln bei einem Gemeindefest verkauft hat, unglücklich gestürzt und hatte sich das Handgelenk gebrochen.
Da sie einer kirchlichen Laienorganisation angehörte, stellte sie ihre Forderung an die mutmaßlich zuständige Berufsgenossenschaft, welche jedoch keine Veranlassung sah, ihre Forderungen zu erfüllen. Und dies zu Recht wie die Richter des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen in Münster feststellten.
Laut Rechtsprechung genießen freiwillige Helfer bei kirchlichen Gemeindefesten keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Die HUK-COBURG weist daraufhin, dass eine Absicherung für Unfälle zu Haus, in der Freizeit oder beim Sport mit einer privaten Unfallversicherung möglich ist.
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