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Unfall im Ausland: Was ist zu tun?

Unfall im Ausland: Was ist zu tun?
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Coburg (ots)

Tipps für den Alltag

  • Warnweste nicht vergessen
  • Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern
  • Zuhause oder im Ausland reparieren?

Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Bei Urlaubsbeginn atmen alle tief durch und denken an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich passiert, ist es gut, vorbereitet zu sein.

Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern ist das Tragen Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Die Höhe des Bußgeldes variiert: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu ein paar hundert Euro. Oft müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer eine Leuchtweste tragen. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite.

Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen.

Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen.

Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie - wie mancherorts üblich - nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Aber natürlich sollten auch noch Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind.

Wichtig: In vielen europäischen Staaten, z.B. in Frankreich, kommt dem Europäischen Unfallbericht eine ungleich wichtigere Rolle zu als in Deutschland. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen darüber nicht nachdenken. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause

Natürlich trübt ein Unfall die Urlaubsfreude, doch muss er die Ferien nicht komplett verderben. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es ungeklärte Fragen: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft. Das gilt auch, wenn der Geschädigt sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verständigen können. Hier fungiert der Schutzbriefanbieter als Bindeglied und unterstützt telefonisch bei Verständigungsproblemen.

Unfall oder Panne lassen den Stresspegel steigen. Gut, vor Reiseantritt die Notrufnummer mit deutscher Vorwahl einzuspeichern. Gibt es eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon. Nach dem Erstkontakt übernimmt der Schutzbriefanbieter die Pannen- und Unfallorganisation.

Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Verzögert sich die Reparatur, unterstützt der Schutzbriefanbieter in der Regel auch die Umorganisation des Urlaubs.

Bei einer kurzen Urlaubsunterbrechung brauchen Kunden ein Hotel vor Ort. Dauert das Warten zu lange, kann der Wagen später abgeholt werden. In diesem Fall benötigen Geschädigte einen Mietwagen oder Bahntickets.

Ob beim Reparaturauftrag in der Werkstatt oder beim Anmieten eines Pkw ohne eine der üblichen Kreditkarten geht nichts: Es geht dabei nicht um das Bezahlen, sondern um das Hinterlegen der erforderlichen Sicherheitskaution. Sie fällt an für Kosten, die nicht über den KFZ-Schutzbrief gedeckt werden können, z.B. für Kraftstoff bzw. Strom oder Zusatzversicherungen für den Mietwagen.

Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des Geschädigten.

Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden.

Zur Pressemeldung auf huk.de:

Autounfall im Ausland: Was ist zu tun? (huk.de)

Weitere Informationen und Kontakt:

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
E-Mail: presse@huk-coburg.de

Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de

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