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Schadenregulierung leicht gemacht

Coburg (ots)

In diesen Wochen rollen sie wieder in Richtung Süden: die
Blechlawinen. Gerade auf Langstrecken müssen Autofahrer Ausdauer und
starke Nerven zeigen. Passiert doch ein Unfall, muss guter Rat nicht
unbedingt teuer sein. Darauf macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
aufmerksam.
Jährlich sind rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall
im Ausland verwickelt. Früher war die Regulierung solcher Schäden mit
Sprachbarrieren und hohem juristischem Aufwand verbunden, denn man
musste im Urlaubsland seinen Schadenersatz geltend machen. Seit
Inkrafttreten der vierten EU-Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie im
Januar 2003 können sich Geschädigte mit ihren Schadenersatzansprüchen
auch in ihrem Heimatland direkt an den
Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen
Haftpflichtversicherers wenden. Wer das jeweils ist, kann über den
Zentralruf der deutschen Autoversicherer unter 0180-25026 erfragt
werden. Der Schadenregulierungsbeauftragte muss innerhalb von drei
Monaten ein konkretes Schadenersatzangebot erstellen beziehungsweise
begründen, warum die Versicherung nicht zahlt. Reagiert er nicht, so
kann sich der Geschädigte an den Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg
wenden, dem alle deutschen Autoversicherer angehören. Allerdings wird
bei der Ermittlung der Schadenhöhe immer das Schadenrecht des
jeweiligen Unfallortes zugrunde gelegt. Wer beispielsweise in Italien
in einen Unfall verwickelt wird, bekommt die Wertminderung des Autos
nicht ersetzt. Auch Anwaltsgebühren oder die Kosten für einen
Mietwagen werden oft nicht oder nicht in voller Höhe ersetzt, ebenso
verhält es sich mit Nutzungsausfallentschädigungen.
Deshalb empfiehlt die HUK-COBURG Versicherungsgruppe den Abschluss
der Ausland-Schadenschutz-Versicherung. Ist der Versicherungsnehmer
unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland verwickelt, dann
wird er so entschädigt, als ob der Unfallgegner bei der HUK-COBURG
versichert wäre. Das heißt also nach deutschem Recht und ohne viel
Papierkram. So wird beispielsweise die Wertminderung des Autos von
der HUK-COBURG ersetzt.
Der Ausland-Schadenschutz gilt in Europas wichtigsten
   Urlaubsländern und kostet 21,50 Euro im Jahr.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82
Fax: 09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer

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