Tipps für den Alltag
Was ist anders auf Österreichs Straßen?
Coburg (ots)
Es ist fast wie zu Hause: Wer in Österreich seinen Winterurlaub verbringt, muss schon lange keine Grenzen mehr passieren oder Geld umtauschen. Doch den kleinen Unterschied gibt es natürlich immer noch. Besonders beim Autofahren. Worauf man achten sollte, erläutert die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe.
Seit neuestem gilt, dass Autofahrer ebenso wie Lkw-Fahrer in Österreich tagsüber das Abblendlicht anschalten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich innerhalb einer Ortschaft befinden oder ob sie auf Landstraßen und Autobahnen unterwegs sind. Motorrad-Fahrer mussten auch in der Vergangenheit schon mit Licht fahren. Wer das Einschalten des Lichts vergisst, kommt im Augenblick noch mit einer Verwarnung davon. Ab April verhängt die Polizei allerdings Bußgelder.
Auch eine Warnweste für den Fahrer gehört beim Besuch des Nachbarlandes ins Auto. Es genügt nicht, sie im Kofferraum zu haben. Nein, sie muss griffbereit liegen! Denn wer außerhalb eines Ortes in einen Unfall verwickelt wird oder eine Panne hat und aussteigt, muss seit Mai dieses Jahres eine gelbe, rote oder orangene Weste mit reflektierenden Leuchtstreifen tragen. Fehlt sie, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Doch nicht allein das Fehlen der Weste wird bestraft, auch wer die Weste nicht griffbereit hat, muss das Portemonnaie zücken.
Nicht neu, aber für Winterurlauber immer wieder interessant: das Thema Winterreifen. Zwar gibt es auch in Österreich keine generelle Pflicht, in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu fahren. Aber bei extremen Schneeverhältnissen gibt es ein Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz Ausgenommen für Fahrzeuge mit Winterausrüstung". Wer dann auf seine Sommerreifen keine Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen (in Radialbauart) unterwegs ist, muss umkehren. Wichtig auch: Die Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. Das Schild Schneeketten vorgeschrieben" verweist darauf. Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
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