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TeamDrive: "Bonpflicht für alle Betriebe"

TeamDrive: „Bonpflicht für alle Betriebe“

- TeamDrive-Chef Detlef Schmuck: „Was für den Bäcker die
  Bonpflicht, ist für andere Betriebe die GoBD“
- Alle geschäftlichen Computerdateien müssen unveränderbar
  aufbewahrt werden
- Bei Zuwiderhandlungen drohen Steuernachzahlungen und Strafen
- Alle sind betroffen einschließlich Handwerker, Heilpraktiker,
  Berater, Selbstständige

Hamburg, 27. Februar 2020 – Während sich die halbe Welt über die Bonpflicht für Bäcker aufregt, gilt sie für viele andere Betriebe wie etwa Handwerker, Heilpraktiker, Berater und Selbstständige schon seit 2015. Sie heißt dort nur nicht Bonpflicht, sondern GoBD als Kürzel für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Im Kern geht es um dasselbe: Die jeweilige geschäftliche Transaktion – der Kauf eines Brötchens, die Reparatur einer Dachrinne, die Beratung eines Kunden – soll unveränderbar dokumentiert werden, um nachträgliche Manipulationen auszuschließen. Beim Bäcker stellt der ausgedruckte Bon das unveränderbare Dokument dar, andere Betriebe müssen dafür sorgen, dass ihre digitalen Dokumente (Dateien) nicht nachträglich verändert werden können. In allen Fällen will der Gesetzgeber gegen Abrechnungsbetrug und Schwarzgeld vorgehen, um das Steueraufkommen zu sichern. Wer sich nicht daran hält, muss bei der nächsten Betriebsprüfung mit empfindlichen Nachzahlungen rechnen, weil die Finanzämter die Steuern einfach schätzen – und zwar zu ihren Gunsten. Hinzu kommen je nach Umfang weitere Strafen, wenn der Betrieb etwa überhaupt keine GoBD-Anstrengungen vorzuweisen hat. Auf diese Umstände weist die Hamburger Firma TeamDrive hin, die einen Datendienst anbietet, mit dem Betriebe ohne größeren Aufwand GoBD-konforme Ablagen und Verarbeitungsverfahren einrichten können.

Computerdateien müssen unveränderbar gespeichert werden

Um der GoBD als einer Art „allgemeiner Bonpflicht“ zu genügen, müssen die Firmen alle Computerdateien so speichern, dass ein Betriebsprüfer später alle Veränderungen lückenlos nachvollziehen kann. Das gilt nicht nur für Rechnungen, sondern beispielsweise auch für Angebote und Kalkulationen. Genau dies, die Nachvollziehbarkeit aller Änderungen, bietet TeamDrive mit seinem gleichnamigen Dateiverwaltungssystem. Unabhängig davon, welche Programme im Betrieb zum Einsatz kommen, also beispielsweise Microsoft Word oder Excel, sorgt das TeamDrive-System dafür, dass die Anforderungen der GoBD so erfüllt werden können, wie es das Finanzamt verlangt.

Word, Excel usw. können weiterhin verwendet werden

TeamDrive besteht aus zwei Teilen: Die Software wird auf alle betrieblichen Computer aufgespielt, die Dateiablage erfolgt automatisch via Internet. Alle bisherigen Programme wie Word oder Excel können weiter benutzt werden. Der Betrieb muss dokumentieren wie die Erstellung und Zeitnahe Archivierung ausgeführt wird. TeamDrive stellt sicher, dass alle Dokumente gesetzeskonform wiederauffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher aufbewahrt werden.

Datenschutz und Datensicherheit inklusive

Wichtig: TeamDrive sorgt über die „allgemeine Bonpflicht“ GoBD hinaus auch automatisch für den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Datenschutz gemäß DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Und schließlich verschafft TeamDrive den Betrieben auch Sicherheit im Falle einer Computerpanne: Gehen die Daten auf dem Firmenrechner verloren, sind sie durch TeamDrive automatisch in einem deutschen Hochsicherheitsrechenzentrum gesichert.

Zum Ausprobieren kann man TeamDrive kostenlos unter www.teamdrive.de herunterladen. Für den betrieblichen Einsatz fallen Gebühren ab 4,95 Euro netto pro Monat an, die sämtliche Kosten abdecken. „TeamDrive ist wohl die preisgünstigste Möglichkeit, allen Anforderungen an Gesetze, Datenschutz und Sicherheit einschließlich GoBD und DSGVO zu genügen“, meint TeamDrive-Geschäftsführer Detlef Schmuck.

TeamDrive gilt als „sichere Sync&Share-Software made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Dies ist seit Anfang 2020 sogar mit dem Datenschutzgütesiegel „EuroPriSe“ bestätigt. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.

Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH,
Max-Brauer-Allee 50, 22765 Hamburg,
E-Mail:  info@teamdrive.com, Internet: www.teamdrive.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel. 0611-973150,
E-Mail:  team@euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de,
www.facebook.com/euromarcom (like if you like-:)
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Presse-Anforderung: Tel. 0611- 973150, E-Mail team@euromarcom.de

O Ich bin an einem gut verständlichen Fachbeitrag über die Fallen der „digitalen Bonpflicht“ (GoBD) bei kleinen und mittleren Betrieb interessiert.

O Ich bin an einem Interview zum Thema interessiert.

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