Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht nach dem 30.11. bei Beitragserhöhung
München (ots)
Ein Monat Kündigungsfrist bei (versteckter) Beitragserhöhung auch nach Wechselstichtag
Kunden können ihre Kfz-Versicherung auch noch nach dem Wechselstichtag am 30.11. kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen. Das ist dann der Fall, wenn der Kfz-Jahresbeitrag zwar sinkt, aber nicht in der Höhe, die dem Verbraucher z. B. durch eine verbesserte Schadenfreiheitsklasse zustünde.*) Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner**) prüfen Versicherungsnehmer, ob sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihres Versicherungsvertrags haben.
"Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Kfz-Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei CHECK24.de. "Das gilt auch, wenn die Gesamtprämie zwar sinkt, aber eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt."
Einige Versicherungsunternehmen teilen die Beitragserhöhung erst kurz vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag am 30. November mit, um Kündigungen zu verhindern. Nach einer Beitragserhöhung haben Kunden - unabhängig vom Wechselstichtag - das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung schriftlich beim Versicherer eingehen.
*)http://ots.de/cu32T **)https://www.check24.de/kfz-versicherung/sonderkuendigungsrecht/
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