Kfz-Versicherung: Mit Sonderkündigungsrecht auch noch nach Stichtag wechseln
München (ots)
- Auch nach dem 30. November: einmonatiges Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
- Digitale Assistentin Mia und 300 Versicherungsexpert*innen beraten CHECK24-Kund*innen
- Kfz-Versicherungswechsel: Familie mit fahrberechtigtem Kind spart bis zu 843 Euro
Auch nach dem Wechselstichtag am 30. November können Verbraucher*innen noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Erhöht der bisherige Versicherer den Beitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
"Verbraucher*innen haben immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt", sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Damit können sie auch nach dem 30. November ihre Kfz-Versicherung wechseln. Die Frist für die Sonderkündigung beginnt ab Erhalt der Beitragsrechnung."
Ein Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen. Das ist der Fall, wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag zwar sinkt, aber nicht so stark, wie es den Verbraucher*innen aufgrund einer besseren Schadenfreiheitsklasse zustünde. Hierauf muss der Versicherer in der Beitragsrechnung hinweisen.
Digitale Assistentin Mia und 300 Versicherungsexpert*innen beraten CHECK24-Kund*innen
Die digitale Assistentin Mia hilft Kund*innen festzustellen, ob sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben. Alternativ können Kund*innen auch direkt den Sonderkündigungsrechner nutzen. Verbraucher*innen beantworten einige gezielte Fragen und werden im Anschluss darüber informiert, ob sie ihren Vertrag kündigen können.
Zusätzlich erhalten Verbraucher*innen, die Fragen zu ihrer Kfz-Versicherung haben, bei über 300 CHECK24-Versicherungsexpert*innen an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon, E-Mail oder Chat. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
Kfz-Versicherungswechsel: Familie mit fahrberechtigtem Kind spart bis zu 843 Euro
Durch den Wechsel der Kfz-Versicherung können Verbraucher*innen mehrere Hundert Euro sparen. Das zeigen exemplarische Berechnungen von CHECK24 für typische Fahrerprofile. Das größte absolute Sparpotenzial hat eine Familie mit einem fahrberechtigten Kind - bis zu 843 Euro.
Über CHECK24
CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an 18 weiteren Standorten in Deutschland vertreten.
CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.
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