Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.
(Korrektur zur Pressemitteilung von 11:11 Uhr - Bitte beachten Sie den geänderten Text) Biokraftstoffe: EU-Kompromiss zu Lasten von Klimaschutz und Autofahrern verhindert
Berlin (ots)
Die heutige Ablehnung des Kompromissvorschlages zu Biokraftstoffen im EU-Ministerrat ist nach Auffassung des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) ein deutliches Signal, dass bei Biokraftstoffen nur sachgerechte Regelungen eine Chance auf politische Mehrheiten haben. Wesentliche Gründe für die Ablehnung waren die vorgesehene doppelte Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen auf den Mindestanteil von 10 Prozent erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehr und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berichterstattung über Effekte indirekter Landnutzungsänderungen. Die Doppeltanrechnung hätte den Klimaschutz halbiert und die Autofahrer mit steigenden Kosten belastet. Verschärfend wäre eine Begrenzung des Anteils von preisgünstigem Bioethanol aus Industrierüben und Futtergetreide auf maximal sieben Prozent hinzugekommen. Das hätte im Ergebnis bedeutet, dass die Autofahrer für weniger Klimaschutz mehr zahlen müssten. Positiv bewertet der BDBe, dass nun eine Chance zur spezifischen Unterstützung besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe wie Bioethanol aus Stroh besteht. Es war zu befürchten, dass besonders Abfallpalmöl aus Südostasien Vorrang erhalten hätte. Dabei ist es notwendig, innovative Technologien für europäische Biokraftstoffe zu fördern.
Der BDBe begrüßt, dass eine Berichterstattung über Effekte indirekter Landnutzungsänderungen ohne wissenschaftlich abgesicherte Basis verhindert worden ist. Eine kürzlich veröffentlichte Studie hat die Mängel der noch sehr jungen Grundlagenforschung über indirekte Landnutzungsänderungen, kurz iLUC, aufgezeigt. Professor Harald von Witzke, Präsident des Humboldt-Forum for Food & Agriculture, kommt darin zu dem Schluss, dass der politische Umgang mit den wissenschaftlichen Arbeiten zu beanstanden ist. Die aktuelle, junge iLUC-Forschung erlaube keine belastbaren Aussagen, zum Beispiel für iLUC-Werte. Die Studie zeige aber, dass kleinere iLUC-Werte als ausgewiesen zu erwarten sind. Eine Berichterstattung mit Schätzwerten von 8 bis 16 Gramm CO2 pro Megajoule für Futtergetreide oder 4 bis 17 Gramm CO2 pro Megajoule für Industrierüben wäre nach Auffassung des BDBe sinnlos. Um 200 bis über 400 Prozent voneinander abweichende Schätzwerte zeigen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über indirekte Landnutzungsänderungen für gesetzliche Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, folgert daraus: "In den jetzt anstehenden weiteren Beratungen sollte der Rat diese sinnlose Berichterstattung ablehnen. Die EU-Kommission sollte aufgefordert werden, in einem gesonderten Richtlinienvorschlag eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen vorzulegen, sobald die Grundlagenforschung abgeschlossen ist und die wissenschaftlichen Ergebnisse tatsächlich belastbar sind."
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