Herbe Niederlage für Focus - Erfolg für IKK
Bergisch-Gladbach (ots)
Bundesverband der Innungskrankenkassen setzt einstweilige Unterlassungsverfügungen beim Landgericht Hamburg durch
Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000 Mark bei Zuwiderhandlungen ist es der Focus Online GmbH verboten zu behaupten, dass die Innungskrankenkassen vor der Pleite stünden oder den anderen Krankenkassen wie der AOK 2 Milliarden Mark schulden. Der Bundesverband der Innungskrankenkassen hat sich mit zwei beim Landgericht Hamburg eingereichten einstweiligen Unterlassungsverfügungen gegen die Focus Online GmbH und gegen das Magazin Focus in allen wesentlichen Punkten durchgesetzt. Mit den jüngsten Beschlüssen des Landgerichts Hamburg hat Focus eine herbe Niederlage erlitten.
"Nun ist gerichtlich bestätigt, dass Focus seine journalistische Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung zur Finanzsituation der Innungskrankenkassen grob verletzt hat", sagte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen. Mit unwahren Behauptungen, falsch interpretierten Sachzusammenhängen und Zahlen zum Risikostrukturausgleich (RSA) hatte Focus über die Finanzsituation der Innungskrankenkassen berichtet. Die am Weihnachtswochenende verbreitete so genannte Exklusivmeldung über die angebliche Finanzmisere der Innungskrankenkassen entpuppte sich als Ente.
Das Magazin Focus darf laut Gerichtsbeschluss ebenfalls nicht mehr behaupten, dass die Innungskrankenkassen 2 Mrd. Mark Schulden gegenüber den Mitbewerbern wie etwa der AOK hätten, weil sie sich jahrelang mit falschen Mitgliederstatistiken ungerechtfertigt Zuschüsse erschwindelt hätten. Darüber hinaus darf Focus nicht mehr den Eindruck erwecken, dass die Innungskrankenkassen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 560 Millionen Mark Schulden gehabt hätten.
Außerdem ist es dem Magazin Focus untersagt, in der Öffentlichkeit die unwahre Behauptung zu verbreiten, dass Banken den Innungskrankenkassen Kreditlinien gestrichen hätten.
"Die Innungskrankenkassen sind solide finanziert und erfüllen grundsätzlich alle Zahlungen zum RSA vollständig und rechtzeitig", sagte Rolf Stuppardt. Der Risikostrukturausgleich (RSA) dient dem Zweck, unterschiedliche Risikostrukturen der Versicherten (Einkommen, Alter, Geschlecht und Familienangehörige) zwischen den Krankenkassen auszugleichen. Seit vielen Jahren gehören die Innungskrankenkassen zu den Zahlerkassen in den RSA-Topf. So zahlten sie z. B. für das Jahr 1998 rund 1,8 Milliarden Mark als solidarische Unterstützungsleistung für hilfsbedürftige Krankenkassen in den RSA.
Sie finden diese Pressemitteilung auch im Internet unter www.ikk.de
Bundesverband der Innungskrankenkassen Pressesprecher Pietro Nuvoloni Tel.: (0 22 04) 44-1 11 Fax.: (0 22 04) 44-4 55 E-Mail: pietro.nuvoloni@bv.ikk.de
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