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Innungskrankenkassen erzielen Erfolg: Sozialgericht Köln erklärt wesentliche Teile der Bescheide im Risikostrukturausgleich (RSA) für rechtswidrig

Bergisch Gladbach (ots)

Das Sozialgericht Köln hat am gestrigen
Tage entschieden, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) in seinen
RSA-Bescheiden für das Jahr 1997 rechtlich nicht haltbare Forderungen
zu Lasten der Innungskrankenkassen ausgewiesen hat. "Damit," so
Gernot Kiefer, Vorstand des IKK-Bundesverbandes, "wurde die
Auffassung der Innungskrankenkassen gerichtlich bestätigt, dass das
BVA mehr als 250 Mio. DM zu viel als Solidarleistung zur Hilfe an
andere Krankenkassen von den Innungskrankenkassen abgefordert hat."
Das Gericht stellte fest, dass wesentliche Teile der RSA-Bescheide
unwirksam sind.
Mit diesem Urteil wurde dem BVA erstmals seit mehreren Jahren
gerichtlich eine fehlerhafte Anwendung der Bestimmungen zum RSA
attestiert. Geklagt hatten die IKK Münsterland, stellvertretend für
alle Innungskrankenkassen, sowie die IKK Baden-Württemberg.
Mit dem Urteil des SG Köln sehen die Innungskrankenkassen ihre
Forderung nach einer systematischen Überprüfung des RSA bestätigt.
Mehr als sechs Jahre nach Einführung des RSA ist es an der Zeit, eine
kritische Bestandsaufnahme durchzuführen, zumal im RSA inzwischen ein
Finanzvolumen von mehr als 21 Mrd. DM zwischen den Krankenkassen
bewegt wird. Dies ist eine deutlich höhere Summe als diejenige, die
im Länderfinanzausgleich bewegt wird.
Die Innungskrankenkassen, so Kiefer, fordern das Bundesministerium
für Gesundheit nachdrücklich auf, die vom Deutschen Bundestag
geforderte Überprüfung des RSA zügig und umfassend durchzuführen. Wer
ein Mindestmaß an Akzeptanz für den Risikostrukturausgleich erhalten
will, muss für Verfahrenstransparenz, Planbarkeit und - auch mit
Blick aus die verfassungsrechtliche Dimension - Verhältnismäßigkeit
sorgen. Wirtschaftlich gesunde Krankenkassen, wie die
Innungskrankenkassen, dürfen durch ihre Unterstützungsleistungen,
beispielsweise für die Ortskrankenkassen oder die Bundesknappschaft,
nicht finanziell überfordert werden.
Der Risikostrukturausgleich wurde 1994 eingeführt mit dem Ziel,
zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen
Chancengleichheit im Wettbewerb herzustellen. Er soll sicherstellen,
dass Wettbewerb innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht
dazu führt, dass Risikoselektion, die mit den Grundprinzipien der GKV
nicht vereinbar wäre, betrieben wird.
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.ikk.de
Pressesprecher
Pietro Nuvoloni
Tel.: (0 22 04) 44-1 11
Fax.: (0 22 04) 44-4 55
E-Mail:pietro.nuvoloni@bv.ikk.de

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