Sprachtherapeutische Versorgung sichergestellt
Krankenkassen weisen Behauptung des Logopädenverbandes zurück
Bergisch Gladbach (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Bundesknappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen die Behauptung des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e. V. (dbl) entschieden zurück, wonach die Versorgung von Versicherten mit Sprachtherapie nicht mehr gesichert sei. Der Logopädenverband behauptet, dass die Verordnung von Sprachtherapie zukünftig nur noch von bundesweit rund 160 Fachärzten (Phoniatern) vorgenommen werden könne und somit ein Behandlungsstau entstünde. Der dbl stützt seine Annahme dabei auf die am 1. April 2001 in Kraft tretenden neuen Heilmittel-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, in denen die Anforderungen an eine sprachtherapeutische Verordnung festgelegt sind. Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen darauf hin, dass - wie bisher auch - jeder Arzt, der die nötige Sachkenntnis besitzt, sprachtherapeutische Verordnungen ausstellen kann. Der verordnende Arzt muss entweder die diagnostischen Maßnahmen selbst durchführen oder entsprechend veranlassen. Hier wird durch die neuen Heilmittel-Richtlinien keine Veränderung eintreten.
Die bisherigen Richtlinien sahen ebenfalls Anforderungen an die Diagnostik des Arztes vor. Diese werden in den neuen Heilmittel-Richtlinien im Interesse der Qualitätssicherung und eines zielgerichteteren Einsatzes der sprachtherapeutischen Behandlung differenzierter dargestellt. Die Spitzenverbände der Krankenkassen betonen, dass neben den Phoniatern auch weiterhin insbesondere Kinderärzte, HNO-Ärzte und Neurologen die Diagnostik durchführen und Sprachtherapie verordnen können. Dies wird auch aus den Abrechnungsregelungen für Ärzte deutlich, die entsprechende Abrechnungspositionen vorsehen. Die Versicherten können daher bundesweit auch weiterhin auf eine zeitgerechte sprachtherapeutische Behandlung vertrauen. Die vom Logopädenverband behaupteten Wartezeiten von mehreren Jahren entbehren daher jeglicher sachlichen Grundlage und dienen ausschließlich der Instrumentalisierung der Versicherten für eigene wirtschaftliche Interessen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com
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