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Sprachtherapeutische Versorgung sichergestellt
Krankenkassen weisen Behauptung des Logopädenverbandes zurück

Bergisch Gladbach (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   Bundesknappschaft, Bochum
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen die Behauptung des
Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e. V. (dbl) entschieden
zurück, wonach die Versorgung von Versicherten mit Sprachtherapie
nicht mehr gesichert sei. Der Logopädenverband behauptet, dass die
Verordnung von Sprachtherapie zukünftig nur noch von bundesweit rund
160 Fachärzten (Phoniatern) vorgenommen werden könne und somit ein
Behandlungsstau entstünde. Der dbl stützt seine Annahme dabei auf die
am 1. April 2001 in Kraft tretenden neuen Heilmittel-Richtlinien des
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, in denen die
Anforderungen an eine sprachtherapeutische Verordnung festgelegt
sind. Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen darauf hin, dass -
wie bisher auch - jeder Arzt, der die nötige Sachkenntnis besitzt,
sprachtherapeutische Verordnungen ausstellen kann. Der verordnende
Arzt muss entweder die diagnostischen Maßnahmen selbst durchführen
oder entsprechend veranlassen. Hier wird durch die neuen
Heilmittel-Richtlinien keine Veränderung eintreten.
Die bisherigen Richtlinien sahen ebenfalls Anforderungen an die
Diagnostik des Arztes vor. Diese werden in den neuen
Heilmittel-Richtlinien im Interesse der Qualitätssicherung und eines
zielgerichteteren Einsatzes der sprachtherapeutischen Behandlung
differenzierter dargestellt. Die Spitzenverbände der Krankenkassen
betonen, dass neben den Phoniatern auch weiterhin insbesondere
Kinderärzte, HNO-Ärzte und Neurologen die Diagnostik durchführen und
Sprachtherapie verordnen können. Dies wird auch aus den
Abrechnungsregelungen für Ärzte deutlich, die entsprechende
Abrechnungspositionen vorsehen. Die Versicherten können daher
bundesweit auch weiterhin auf eine zeitgerechte sprachtherapeutische
Behandlung vertrauen. Die vom Logopädenverband behaupteten
Wartezeiten von mehreren Jahren entbehren daher jeglicher sachlichen
Grundlage und dienen ausschließlich der Instrumentalisierung der
Versicherten für eigene wirtschaftliche Interessen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com
Federführend für die Veröffentlichung:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV)
Ansprechpartner: Pietro Nuvoloni
Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: (02 2 04) 44-151/-111 
Telefax: (0 22 04) 44-455

Original content of: IKK e.V., transmitted by news aktuell

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