IKK-Bundesverband warnt vor unseriösen Anbietern von Arzneimitteln im Internet
Bergisch Gladbach (ots)
Der IKK-Bundesverband warnt alle Versicherten vor unseriösen Anbietern beim Arzneimittelhandel. Immer häufiger gäbe es Angebote von Medikamenten, die über das Internet bezogen werden können, die den deutschen gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprechen. So würden Medikamente aus dem EU-Ausland angeboten, die in Deutschland überhaupt nicht zugelassen seien. Darüber hinaus lägen diesen Medikamenten die ausländischen Beipackzettel in der jeweiligen Sprache bei, die zwar mit einer deutschen Übersetzung ergänzt würden - für die Richtigkeit der deutschen Übersetzung werde aber vom Anbieter keinerlei Haftung übernommen. Eine qualifizierte Beratung wird ebenfalls nicht angeboten. "Von solchen Angeboten sollten die Versicherten die Finger weg lassen", erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes. "Der Versicherte sollte am besten seine Kasse fragen, ob ein Anbieter seriös ist. Wir haben einen Vertrag mit einer Versandapotheke geschlossen, so dass unsere Versicherten sich auf Preis und Leistung verlassen können."
Mit der deutschen Versandapotheke Sanicare haben die Innungskrankenkassen einen Partner gefunden, der neben dem Preisvorteil und dem einfachen, kundenorientierten und sicheren Bezug des Arzneimittels auch eine qualitätsgesicherte Beratung anbietet. Hier gibt es eine kostenlose Beratungshotline mit pharmazeutischem Personal, die rund um die Uhr für die Versicherten da ist. Diese Versandapotheke konnte auch bei unabhängigen Tests überzeugen und wurde in Veröffentlichungen als Qualitätsführer dargestellt. Der IKK-Bundesverband wird die zuständige Aufsichtsbehörde über unseriöse Anbieter informieren. Denn: "Es ist von großer Bedeutung, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln auf höchstem Qualitätsniveau abläuft", so Rolf Stuppardt.
Die Haltung des IKK-Bundesverbandes wird auch bestätigt durch das jüngst ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Mai 2004 (Az. B 1 KR 21/02 R). Danach dürfen die Kosten für ein im EU- Ausland zugelassenes Arzneimittel, welches aber in Deutschland keine arzneimittelrechtliche Zulassung hat, nicht von den Kassen übernommen werden.
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ots-Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen
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