Bundestagswahl 2021: Erforderliche Unterstützungsunterschriften reduziert
Wiesbaden (ots)
Mit der am 09. Juni 2021 verkündeten Änderung des Bundeswahlgesetzes wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf jeweils ein Viertel reduziert. Grund sind die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen erschwerten Bedingungen für die Bundestagswahl 2021. Die Regelung tritt am 10. Juni 2021 in Kraft.
Zur Bundestagswahl 2021 sind den Wahlvorschlägen damit Unterstützungsunterschriften in mindestens nachfolgend genannter Anzahl beizufügen:
1. Landeslisten:
Land - Anzahl
Baden-Württemberg: 500
Bayern: 500
Berlin: 500
Brandenburg: 500
Bremen: 119
Hamburg: 324
Hessen: 500
Mecklenburg-Vorpommern: 331
Niedersachsen: 500
Nordrhein-Westfalen: 500
Rheinland-Pfalz: 500
Saarland: 194
Sachsen: 500
Sachsen-Anhalt: 464
Schleswig-Holstein: 500
Thüringen: 442
2. Kreiswahlvorschläge von Parteien und andere Kreiswahlvorschläge: 50
Nähere Informationen zum Thema Unterstützungsunterschriften stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/u/unterstuetzungsunterschriften.html zur Einsicht bereit.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
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