Europawahl 2024: Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln bundesweit nicht einheitlich
Wiesbaden (ots)
Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln für die Europawahl am 9. Juni 2024 ist bundesweit nicht einheitlich. Wie die Bundeswahlleiterin weiter mitteilt, wird die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln durch das Europawahlgesetz festgelegt. Sie richtet sich in den einzelnen Bundesländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 im betreffenden Bundesland erzielt haben. Wahlvorschläge von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die an der letzten Europawahl nicht teilgenommen haben, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.
Bei der diesjährigen Europawahl nimmt die CDU in 9 Ländern (Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen), die GRÜNEN in 3 Ländern (Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein), die AfD in 2 Ländern (Brandenburg und Sachsen), die SPD in Bremen und die CSU in Bayern jeweils den ersten Platz auf den Stimmzetteln ein.
Den zweiten Platz belegen die GRÜNEN in 6 Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen), die CDU in 4 Ländern (Berlin, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein), die SPD in 3 Ländern (Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland) und die AfD in 3 Ländern (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen).
Den dritten Platz nimmt in 9 Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) die SPD ein, die Partei DIE LINKE in 3 Ländern (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), die CDU in 2 Ländern (Bremen und Hamburg) und die GRÜNEN in 2 Ländern (Rheinland-Pfalz und Saarland).
Eine Übersicht über die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln in allen Bundesländern steht im Internetangebot der Bundeswahlleiterin zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
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