VBM - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.
Bayerische Metall- und Elektro-Industrie erzielt Einigung im Tarifkonflikt
Renkhoff-Mücke: "Entgeltsteigerung schmerzlicher Kompromiss, zeitgemäße Regelungen zur Altersteilzeit"
München (ots)
Der vbm - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. und die IG Metall Bayern haben den heutigen Abschluss in Baden-Württemberg hinsichtlich Entgelterhöhung und Altersteilzeit für die 790.000 Beschäftigten der bayerischen M+E Industrie übernommen. Das bedeutet eine Lohnsteigerung von 3,4 Prozent zum 01.04.2015 plus eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Für die Altersteilzeit verständigten sich die Tarifparteien auf zeitgemäße Regelungen auf Basis des bis zum 31.03.2015 laufenden Tarifvertrags zum flexiblen Übergang in die Rente. Beim Thema Qualifizierung wurde mit dem Wiederinkraftsetzen der Tarifverträge Qualifizierung und Bildungsteilzeit und deren Anpassung eine bayerische Lösung gefunden.
vbm Tarifverhandlungsführerin Angelique Renkhoff-Mücke bewertet das Verhandlungsergebnis insgesamt als gerade noch tragbar: "Für die Arbeitnehmer bringt der Abschluss 2015 ein Reallohnplus von knapp drei Prozent und damit die höchste Reallohnsteigerung seit 19 Jahren. Bei den Unternehmen geht die vereinbarte Lohnsteigerung an die Belastungsgrenze. Für die bayerische M+E Industrie ist die Entgelterhöhung ein schmerzlicher Kompromiss. Auf der anderen Seite haben wir uns in wesentlichen Punkten bei der Altersteilzeit durchgesetzt und damit von der IG Metall geforderte höhere Kostenbeteiligungen und erweiterte Ansprüche weitgehend verhindert. So wird die Altersteilzeit vereinfacht, künftig stärker auf besonders Belastete konzentriert und die Finanzierung seitens der Arbeitgeber nicht ausgeweitet. Bei der Qualifizierung wird die persönliche berufliche Weiterbildung stärker berücksichtigt, aber ohne Anspruch auf eine finanzielle Förderung durch den Arbeitgeber."
Die Laufzeit des jetzt vereinbarten Tarifvertrags für die bayerische Metall- und Elektro-Industrie beträgt 15 Monate und endet am 31.03.2016. Er umfasst die folgenden Eckpunkte:
1. Entgelt
- Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent zum 01.04.2015 - Einmalzahlung für die Monate Januar bis März 2015 von 150 Euro für Arbeitnehmer, für Auszubildende von 55 Euro
2. Altersteilzeit
- Wiederinkraftsetzung des bayerischen Tarifvertrags zum flexiblen Übergang in die Rente mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 - Erhalt des Anspruches auf Altersteilzeit für maximal vier Prozent der Beschäftigten eines Betriebes - Vorrang für besonders Belastete (bis zu drei Prozent der Belegschaft), Verkürzung der Altersteilzeit-Laufzeit für besonders Belastete auf fünf Jahre - Vereinfachung der Berechnung durch Umstellung auf ein Bruttoaufstockungsmodell - gesonderter Tarifvertrag zur Regelung der Finanzierung der Altersteilzeit, um Rückstellungsproblematik für Unternehmen rechtssicher zu lösen
3. Bildung / Qualifizierung
- Wiederinkraftsetzung und Anpassung der Tarifverträge Qualifizierung und Bildungsteilzeit - Vereinbarung einer Bildungsteilzeit von bisher sechs auf bis zu sieben Jahren auf Antrag des Arbeitnehmers zum Beispiel für Bachelor-Abschluss möglich, kein Anspruch - Anspruch auf Ausscheiden wegen persönlicher Weiterbildung mit Wiedereinstellung (auch in Teilzeit) - deutlichere Berücksichtigung des Qualifikationsbedarfs von An- und Ungelernten - keine Ausweitung bestehender Mitbestimmungsrechte
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